Am 14. August 2023 erfolgte in Elsterwerda die Fortnahme eines schwarzen Labradors aus den Häuslichkeiten seiner Halterin durch die amtlichen Tierärzte für Tierschutz des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises in Zusammenarbeit mit der Polizei. Die engmaschige Kontrolle der Hundehaltung ergab, dass sich die Hinweise über tierschutzrelevante Verstöße immer mehr verdichteten, sodass sich die amtlichen Tierärzte für Tierschutz zu handeln gezwungen sahen. Der Maßnahme waren zahlreiche Anzeigen wegen Tierschutzverstößen sowie eine umfassende öffentliche Diskussion vorausgegangen.
Der Labrador ist nunmehr in Sicherheit und pfleglich untergebracht. Er wird die erlittenen Leiden überwinden und – sobald wie möglich – an einen geeigneten Haushalt vermittelt werden.
Für die ehemalige Tierhalterin wird es jedoch weitere Konsequenzen geben. Denn dank der umfassenden Mitarbeit aus der Bevölkerung sowie der engmaschigen Kontrolle der Haltung konnten der ehemaligen Tierhalterin erhebliche tierschutzrelevante Defizite in ihrem persönlichen Verhalten nachgewiesen werden. Da sie deshalb als Tierhalterin ungeeignet ist, haben die amtlichen Tierärzte für Tierschutz entschieden, gegen sie ein unbefristetes und generelles Tierhaltungs- und Betreuungsverbot zu verhängen. Das bedeutet, dass sie nie wieder Tiere – egal welcher Art – halten darf.
Diese Entscheidungen hielten auch in einem gerichtlichen Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Cottbus stand. Die Richter erkannten die Beweiswürdigung an und schlossen sich im Wesentlichen den Ausführungen der amtlichen Tierärzte für Tierschutz an. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht jedoch noch aus.
Die amtlichen Tierärzte für Tierschutz bedanken sich auf diesem Wege für die umfassende, hilfreiche und geduldige Mitarbeit aus der Bevölkerung. Es ist wichtig, dass Beweise gesammelt und bewertet werden müssen, bevor der Staat eingreift. In diesem Fall hat dies, auch dank der Mitarbeit aus der Bevölkerung, sehr gut funktioniert.