Nach § 7 Abs. 1 Unterhaltsvorschussgesetz besteht gegen
Herrn Kay Pausch, geb. am 06.07.1974 in Riesa, zul. ohne festen Wohnsitz bei Kasimir, 04924 Uebigau-Wahrenbrück, OT Rothstein
ein kraft Gesetzes übergegangener Unterhaltsanspruch.
Die Mitteilung über den Anspruchsübergang kann unter Az: 40/5130-13/HL239 innerhalb der Sprechzeiten im Amt für Jugend, Familie und Bildung, Zimmer 030, Ludwig-Jahn-Str. 2, Frau Höneke, 04916 Herzberg, eingesehen werden.