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Kreisanzeiger für den Landkreis Elbe-Elster
Ausgabe 10/2025
Aus der Kreisverwaltung
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Öffentliche Zustellung gem. § 1 Verwaltungszustellungsgesetz Land Brandenburg (BbgVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

für Herrn Maik Helemann

Zuletzt bekannte Anschrift:

Dorfstraße 8, 03238 Lichterfeld-Schacksdorf OT Schacksdorf

Zweitbescheid im Sinne des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes

Aktenzeichen: 32/32.55.12/990.2025

Der vorgenannte Bescheid vom 25.09.2025 wird öffentlich zugestellt, da eine Zustellung nicht möglich ist, da diese Zustellung unausführbar ist oder keinen Erfolg verspricht.

Der Bescheid gilt zwei Wochen nach Bekanntgabe dieser Benachrichtigung als zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass nach wirksamer Zustellung die Rechtsbehelfsbelehrung gem. § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu laufen beginnt und nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten können.

Der Betroffene kann das Original des Bescheides beim Landkreis Elbe-Elster, Ordnungsamt/Öffentliche Ordnung – Zimmer 013 –, An der Lanfter 5, 04916 Herzberg (Elster)

zu den Sprechzeiten einsehen und in Empfang nehmen (Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises).

Sprechzeiten:

Dienstag:

von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag:

von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Dins
SB Öffentliche Ordnung