Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) informiert über eine bevorstehende Änderung der Fischereiabgabe, die voraussichtlich zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Darauf macht die untere Fischereibehörde beim Landkreis aufmerksam. Im Zuge der Umstellung werden bereits jetzt die Fischereiabgabemarken für das Kalenderjahr 2026 vorbereitet – dabei entfällt die Ausgabe der bisherigen „2,50er-Marken“ für Kinder und Jugendliche.
Künftig sind Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren vollständig von der Fischereiabgabe befreit. Damit entfällt auch die Pflicht, beim Erwerb von Angelkarten einen Nachweis über die entrichtete Abgabe zu erbringen (§ 13 Abs. 1 BbgFischG).
Jugendliche ab 14 Jahren zahlen ab 2026 – analog zu Erwachsenen – eine einheitliche Fischereiabgabe in Höhe von 12 Euro pro Kalenderjahr oder alternativ 40 Euro für fünf aufeinanderfolgende Jahre.
Mit dieser Neuregelung wird das Verfahren deutlich vereinfacht und die Teilnahme von Kindern am Angeln erleichtert. Das LELF weist darauf hin, dass alle genannten Regelungen unter dem Vorbehalt des tatsächlichen Inkrafttretens der neuen Verordnung stehen.