Das Kreuz steht jetzt etwas wieder am ursprünglichen Standort.
An der Kreuzung der Wege Münchhausen–Hennersdorf und Frankena–Tanneberg befindet sich das Steinkreuz von Münchhausen, das seit dem 15.10.1975 als Bodendenkmal gesetzlich geschützt ist. Es ist eines von 23 heute noch im Landkreis Elbe-Elster im öffentlichen Raum nachweisbaren Steinkreuzen und Kreuzsteinen.
Steinkreuze sind seltene Zeugnisse mittelalterlicher Rechtssprechung, wobei eine große Zahl dieser steinernen Kreuze vermutlich im Zusammenhang mit einem Sühnevergleich errichtet wurde, sodass hier die Bezeichnung „Sühnekreuz“ gebräuchlich ist. Andere Kreuze können als Mordkreuze bezeichnet werden, die aufgrund eines Mordes oder Totschlags aufgestellt wurden und dann den Charakter eines Gedenksteines tragen. Nur auf der Grundlage schriftlicher Überlieferungen kann entschieden werden, welches Kreuz als Sühnekreuz gelten kann. Solche Überlieferungen liegen für das Münchhausener Steinkreuz leider nicht vor.
Im Dezember 2022 wurde das Steinkreuz von Münchhausen bei einem Autounfall umgefahren und beschädigt, nachdem sich ein ähnlicher Vorfall schon einmal 1977 ereignete. Erneut war eine Wiederherstellung/Restaurierung angezeigt, die von der Kloppe Naturstein GmbH aus Doberlug-Kirchhain übernommen wurde.
Die Aufstellung des Kreuzes erfolgte am 10.11.2023 am ursprünglichen Standort, etwas weiter von den Wegen entfernt. Damit ist die Hoffnung verbunden, dass dieses Kulturdenkmal in Zukunft von Beschädigungen verschont bleibt.