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Kreisanzeiger für den Landkreis Elbe-Elster
Ausgabe 12/2025
Aus der Kreisverwaltung
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Widerruf Allgemeinverfügung

1.

Die Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Ausübung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern vom 20.06.2025 gem. §§ 44, 45, 126 BbgWG i. V. m. § 26, 33, 100 WHG und § 29 Abs. 2 BbgWG wird hiermit widerrufen.

2.

Die erlaubnisfreie Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern im Zuge des Anliegergebrauchs i.S. § 45 BbgWG ist ab sofort wieder zulässig.

3.

Die Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, darf ab sofort wieder ausgeübt werden.

4.

Der Widerruf der Allgemeinverfügung tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft.

Den kompletten Inhalt des Widerrufs finden Sie im Amtsblatt Nr. 26 des Landkreises Elbe-Elster unter www.lkee.de.

Norbert Lachmann
Gewässerentwicklung/Gewässeraufsicht