| 1. | Die Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Ausübung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern vom 20.06.2025 gem. §§ 44, 45, 126 BbgWG i. V. m. § 26, 33, 100 WHG und § 29 Abs. 2 BbgWG wird hiermit widerrufen. |
| 2. | Die erlaubnisfreie Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern im Zuge des Anliegergebrauchs i.S. § 45 BbgWG ist ab sofort wieder zulässig. |
| 3. | Die Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, darf ab sofort wieder ausgeübt werden. |
| 4. | Der Widerruf der Allgemeinverfügung tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft. |
Den kompletten Inhalt des Widerrufs finden Sie im Amtsblatt Nr. 26 des Landkreises Elbe-Elster unter www.lkee.de.