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Kreisanzeiger für den Landkreis Elbe-Elster
Ausgabe 12/2025
Aus der Kreisverwaltung
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Grundstückseigentümer im Fokus

Privatbäume vs. Verkehrssicherheit – Ein Balanceakt

Die Verkehrssicherheit an Straßen stellt nicht nur eine hohe Anforderung für die öffentliche Sicherheit dar, sondern ist auch von großer Bedeutung für die Eigentümer angrenzender Grundstücke.

Abgestorbene Bäume - Eine latent gefährliche Problematik

Abgestorbene oder teilweise abgestorbene Bäume stellen eine erhebliche Gefahr für den öffentlichen Verkehr dar. Neben morsch gewordenen Baumteilen können auch herabhängende, abgebrochene oder überhängende Äste mögliche Unfallquellen sein. Die Pflicht zur Entfernung solcher Bäume liegt in erster Linie bei den Eigentümern angrenzender Grundstücke. Es ist unerlässlich, dass die Eigentümer regelmäßige Kontrollen durchführen, insbesondere nach Stürmen, Trockenperioden oder anderen wetterbedingten Schäden.

Lichtraumprofil - Sicherer Raum für Verkehrsteilnehmer

Das Lichtraumprofil beschreibt den vertikalen Raum, der über Verkehrsflächen wie Straßen, Rad- und Gehwegen freigehalten werden muss, um eine sichere Passage für Fahrzeuge und Fußgänger zu gewährleisten. In der Regel wird empfohlen, dass über Straßen ein Mindestabstand von 4,50 m und über Gehwegen von mindestens 2,50 m eingehalten wird.

Überhängende Äste, die in das Lichtraumprofil hineinragen, können zu gefährlichen Situationen führen, besonders für größere Fahrzeuge wie Lkw und Busse sowie für Radfahrer. Um Unfälle zu vermeiden, müssen Grundstücksbesitzer darauf achten, dass ihre Pflanzen nicht in diesen kritischen Raum hineinwachsen.

Kontroll- und Handlungsmaßnahmen - Proaktiv handeln

Um den Anforderungen der Verkehrssicherheit gerecht zu werden, sind regelmäßige Sichtkontrollen auf abgestorbene Bäume, bruchgefährdete Äste und die Einhaltung des Lichtraumprofils zwingend erforderlich. Die Dokumentation dieser Kontrollen sowie der durchgeführten Maßnahmen dient nicht nur als Nachweis im Schadensfall, sondern stellt auch sicher, dass die Verkehrssicherheit kontinuierlich gewährleistet bleibt.

Kommt ein Eigentümer seinen Pflichten nicht nach, kann er im Schadensfall haftbar gemacht werden. Bei Kreisstraßen kontrolliert der Kreis regelmäßig seinen Baumbestand und ordnet gegebenenfalls Maßnahmen (gebührenpflichtig) zur Beseitigung von vorgefundenen Gefahrenquellen, wenn diese sich auf angrenzenden Grundstücken befinden, an. Versäumt es ein Eigentümer, innerhalb des vorgegebenen Zeitraums zu handeln, können ordnungsrechtliche Maßnahmen (Bußgelder oder Ersatzvornahmen) verhängt werden.

Verantwortung in der Übersicht

Aspekt

Was ist zu tun?

Wer ist verantwortlich?

Abgestorbene Bäume

Sofortige Entfernung/ Totholzbeseitigung

Grundstückseigentümer

Lichtraumprofil

Regelmäßiger Rückschnitt

Grundstückseigentümer

Kontrolle/Dokumentation

Wiederkehrende Prüfung, Protokollierung

Grundstückseigentümer/Straßenbaulastträger

Fazit

Die Verantwortung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist nicht zu unterschätzen. Entsprechende Maßnahmen, wie die Entnahme abgestorbener Bäume und die Einhaltung des Lichtraumprofils, tragen maßgeblich zur Unfallprävention und Haftungsminimierung bei. Ein bewusstes und verantwortungsvolles Handeln schützt nicht nur den Eigentümer selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Werden Sie aktiv und kontrollieren Sie Ihren Baumbestand entlang von Straßen. Leiten Sie, wenn notwendig, entsprechende Maßnahmen ein. Warten Sie nicht auf die Aufforderung des Straßenbaulastträgers. Sie ersparen sich kostenpflichtige Fristsetzungen durch die Behörde und reduzieren gleichzeitig den Verwaltungsaufwand.

Ciro Scherff
Amtsleiter Immobiliemanagement