Mit dem Hochwasserschutzgesetz II aus dem Jahr 2018 traten neue rechtliche Regelungen für Besitzer von Ölheizungsanlagen in Kraft. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei zwischen „Überschwemmungsgebieten“ und „Risikogebieten außerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten“. Ob Sie sich mit Ihrer Ölheizungsanlage – auch als Heizölverbraucheranlage bezeichnet – in einem Überschwemmungs- oder Risikogebiet befinden, erfahren Sie im Internet unter https://mluk.brandenburg.de/info/ueberschwemmungsgebiete oder bei der unteren Wasserbehörde Elbe-Elster unter der Telefonnummer 03535 46 2628. In Überschwemmungs- und Risikogebieten können bestehende Ölheizungsanlagen weiter betrieben werden, sie unterliegen jedoch einer Anpassungspflicht.
Sie wohnen in einem Überschwemmungsgebiet und haben eine Ölheizung oder möchten eine neue Heizungsanlage einbauen?
Bestehende Ölheizungen waren bis zum 5. Januar 2023 hochwassersicher nachzurüsten. Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen ist verboten. Auf Antrag kann die untere Wasserbehörde Ausnahmen zulassen, wenn kein anderer weniger wassergefährdender Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung steht und die Heizölverbraucheranlage hochwassersicher errichtet wird.
Sie wohnen in einem Risikogebiet und haben eine Ölheizung oder möchten eine neue Heizungsanlage errichten?
Bei bestehenden Ölheizungen sind Sie verpflichtet, Ihren Heizöltank spätestens bis zum 5. Januar 2033 hochwassersicher nachzurüsten. Die Umsetzung dieser Maßnahme muss vom Aufwand her wirtschaftlich vertretbar sein. Sollten Sie vorher wesentliche Änderungen an Ihrem Öltank vornehmen, muss dieser im Zuge dessen hochwassersicher gemacht werden. Wenn Sie nur den Ölbrenner austauschen lassen, gilt das nicht als wesentliche Änderung der Öltankanlage. Die Errichtung einer neuen Heizölverbraucheranlage ist verboten, wenn andere weniger wassergefährdende Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen oder die Anlage nicht hochwassersicher errichtet werden kann.
Wie können Sie Ihre Tankanlage hochwassersicher ausführen, d. h. gegen die Einwirkung von Hochwasser sichern?
Sie brauchen einen Fachmann, denn alle Installationsarbeiten und Nachrüstungen von Öltankanlagen dürfen nur durch einen Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz oder den Hersteller der Tankanlage durchgeführt werden und müssen anschließend von einem zugelassenen Sachverständigen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) überprüft werden.
Was muss beachtet werden, wenn die Heizöltanks zurückgebaut werden sollen?
Der Rückbau, die Reinigung und die Entsorgung der Tanks darf nur durch zertifizierte Fachfirmen durchgeführt werden, andernfalls drohen Bußgelder. Anschließend erfolgt die Stilllegung der Heizölverbraucheranlage durch die untere Wasserbehörde. Bei unterirdischen Lagertanks, Tanks mit mehr als 10.000 Litern Kapazität und Tankanlagen in Trinkwasserschutzgebieten erfolgt die Stilllegung durch einen Sachverständigen der AwSV.
Wenden Sie sich also vertrauensvoll an Ihre Fachfirma oder die untere Wasserbehörde.
Daniel Marczykowski
Sachgebietsleiter