Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster hat gemäß § 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und gemäß § 12 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landes Brandenburg (Brandenburgische Gutachterausschussverordnung – BbgGAV vom 12.05.2010) für den Bereich der Gemeinden des Landkreises Elbe-Elster Bodenrichtwerte für baureifes Land und für landwirtschaftlich genutzte Flächen zum Stichtag 01.01.2023 ermittelt.
Die Bodenrichtwerte liegen in der Zeit vom 22.02.2023 – 22.03.2023 bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kataster- und Vermessungsamt, Nordpromenade 4a in 04916 Herzberg sowie in den jeweiligen Stadt- bzw. Amtsverwaltungen (Abt. Liegenschaften) des Landkreises Elbe-Elster während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme für jedermann aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch außerhalb dieser Zeit jedermann das Recht hat, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen (§ 196 Abs. 3 BauGB).
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind etwa ab Anfang März 2023 auf der Internetseite www.boris-brandenburg.de für jedermann einzusehen und kostenfrei abzurufen.