Die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Vorbeugung vor der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird mit Wirkung zum 3. Februar 2026 geändert. Die Beprobung von gesund erlegtem Schwarzwild wird im gesamten Landkreis Elbe-Elster mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Unverändert bestehen bleiben die Anordnung der verstärkten Fallwildsuche, die verstärkte Bejagung von Schwarzwild sowie die Verpflichtung zur Meldung und Beprobung von Fall- und Unfallwild.
Den kompletten Wortlaut der Allgemeinverfügung finden Sie im Amtsblatt 01-2026 unter lkee.de.