Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft (AVLL) informiert darüber, dass am 18. Dezember 2023 die Änderungen an der landesweiten Gebührenordnung für amtliche Tätigkeiten und Bescheinigungen im Veterinärwesen und der Lebens- und Futtermittelüberwachung in Kraft getreten sind.
Verantwortlich dafür ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV).
Das AVLL ist verpflichtet, die Gebührenordnung anzuwenden. Die zu erhebenden Gebühren sind teilweise deutlich angestiegen. Zusätzlich sind darin neue gebührenpflichtige Tatbestände enthalten.
Genauere Informationen werden zu gegebener Zeit auf der Homepage des Landkreises Elbe-Elster unter www.lkee.de veröffentlicht.