Land Brandenburg, vertreten durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung des Landkreises Elbe-Elster./. Frau Stefanie Keil, geboren am 14.03.1989,
Benachrichtigung
über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land
Brandenburg i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) des Bundes.
Nach § 7 Abs. 1 Unterhaltsvorschussgesetz besteht gegen
Frau Stefanie Keil, zuletzt wohnhaft in 03238 Finsterwalde, Beethovenstraße 48
ein kraft Gesetzes übergegangener Unterhaltsanspruch.
Die Mitteilung über den Anspruchsübergang kann unter Aktenzeichen AZ.: 51/30-13/KF414a-d/317-fra innerhalb der Sprechzeiten im Amt für Jugend, Familie und Bildung, Zimmer 035, Ludwig-Jahn-Str. 2, 04916 Herzberg, eingesehen werden.
Im Auftrag