Der Landkreis Elbe-Elster appelliert an alle Anwohner, Spaziergänger, Jäger und Landwirte, die zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) errichteten Schutzzäune entlang der sächsischen Grenze nicht zu beschädigen und die Tore auch weiterhin geschlossen zu halten. Nur so lässt sich die Barrierewirkung des Schutzkorridors erfolgreich aufrechterhalten. Um die Einwanderung infizierter Wildschweine aus dem benachbarten Freistaat Sachsen zu verhindern, ist ein Rückbau dieser Zäune in naher Zukunft nicht vorgesehen.
Die ASP ist eine ansteckende Viruserkrankung, die Wildschweine und Hausschweine befällt. Ein Eintrag dieser Tierseuche hat schwerwiegende Auswirkungen auf die betroffene Schwarzwildpopulation.
Die ansässige Landwirtschaft wäre in der Ausübung ihrer Tätigkeiten stark oder vollständig eingeschränkt. Die Restriktionen für die Jägerschaft in der Ausübung ihrer Passion würden bei einem aktiven Fall der ASP verschärft und der Wald und die Natur als Erholungsorte verlieren ihre Funktion.
In der jüngsten Vergangenheit häufen sich die Fälle, dass Tore bewusst manipuliert werden und in einem offenen Zustand verbleiben. Der Landkreis Elbe-Elster weist ausdrücklich darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die mit der Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster erlassenen Maßnahmen mit Geldbußen bis zu 30.000 Euro geahndet werden können. Mutmaßliche Beschädigungen jeglicher Art werden zur Anzeige gebracht und polizeilich verfolgt. Der Landkreis Elbe- Elster steht in engem Austausch mit den ansässigen Landwirten, Jägern und Ordnungsbehörden.
Der ASP-Schutzzaun wird zusätzlich durch externe Dienstleister überwacht. Beschädigte oder offen gelassene Tore, auch am Tage, gefährden den bisherigen Erfolg bei der Bekämpfung der ASP immens.
Die präventiven Maßnahmen wie der Bau von Schutzzäunen, die Fallwildsuche, eine intensive Bejagung und das Schwarzwild-Monitoring via Drohnen schützen die gesunde Schwarzwildpopulation vor Erkrankung und qualvoller Verendung. Landwirte, Jäger und alle Beteiligten in den betroffenen Gebieten hoffen auf eine Normalisierung der bisherigen Ausnahmesituation. Aber nur das aktive Zusammenspiel der aufgeführten Maßnahmen kann den gewünschten Erfolg erzielen.
Sollten Sie offene Tore vorfinden, bitten wir Sie, diese zu schließen. Sollten Schäden oder sonstige Probleme am ASP-Schutzzaun vorzufinden sein, wenden Sie sich gern an das zuständige Amt für Veterinärwesen unter der 03535 46 2681.