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Kreisanzeiger für den Landkreis Elbe-Elster
Ausgabe 4/2024
Aus der Kreisverwaltung
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Bienenhalter aufgepasst

Monitoring zur Amerikanische Faulbrut bei Bienen im Jahr 2024

In diesem Jahr wird das durch das Land Brandenburg angebotene und finanzierte Faulbrut-Monitoring auch wieder im Landkreis Elbe-Elster durchgeführt. Ziel des Monitorings ist es, möglichst frühzeitig Herde der Amerikanischen Faulbrut aufzuspüren und zu eliminieren.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine in Deutschland weit verbreitete und anzeigepflichtige Tierseuche der Honigbienen. Für den Menschen stellt die Amerikanische Faulbrut keinerlei Gefahr da.

Sie wird durch ein sporenbildendes Bakterium ausgelöst. Sporen sind Dauerformen der Bakterien, die extrem widerstandsfähig sind. Bei der Erkrankung durch den Faulbruterreger ist nur die Brut der Bienen befallen, die Bienen selbst erkranken nicht.

Die amtlichen Tierärzte weisen allerdings explizit darauf hin, dass es in den letzten Jahren zu einer Ausprägung des Krankheitsgeschehens kam, die die befallene Brut nur schwer erkennen lässt. Der Erreger ist nur über eine labordiagnostische Untersuchung sicher in den Bienenbeständen nachweisbar.

Deswegen werden alle Imker aufgerufen und gebeten, am kostenlosen Faulbrut-Monitoring teilzunehmen. Die Teilnahme am Monitoring ersetzt allerdings nicht die amtliche Probenahme für die Ausstellung einer Tierseuchenfreiheitsbescheinigung.

Benötigt werden 50 Gramm Honig (nach der zweiten Schleuderung, etwa aus der ersten Junihälfte) der ersten ein bis zehn Bienenvölker bzw. von allen weiteren zehn Völkern zusätzlich 50 Gramm. Steht kein Honig zur Verfügung, kann auch eine Futterkranzprobe (mindestens 20 Gramm entsprechen ca. zwei Esslöffeln) im Veterinäramt in Herzberg oder in den Außenstellen in Finsterwalde oder Bad Liebenwerda abgegeben werden. Dort können auch kostenlos Probengefäße abgeholt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft unter 03535-462681 oder per E-Mail an veterinäramt@lkee.de.

Weiterhin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Stoffe, die an Lebensmittel liefernden Tieren (und hierzu zählen auch die Bienen!) angewendet werden, auch arzneimittelrechtlich zugelassen sein müssen. Über die Anwendung der Arzneimittel sind Aufzeichnung in Form der tierärztlichen Anwendungs- und Abgabebelege zu führen.

Meldepflicht beachten:

In diesem Zusammenhang weist das Amt darauf hin, dass die Haltung von Bienen beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft anzumelden ist. Dazu sind alle Personen, die Bienen halten, verpflichtet.

Mareike Wohlert
amtliche Tierärztin