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Kreisanzeiger für den Landkreis Elbe-Elster
Ausgabe 4/2025
Aus der Kreisverwaltung
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Aktuelles aus dem Veterinäramt

Erneuter Aufruf zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit

Das Jahr 2024 war geprägt durch 205 Blauzungenausbrüche im Land Brandenburg und 15.831 Ausbrüchen in ganz Deutschland. Ausgelöst wurde es durch das Virus vom Serotyp 3 (BTV-3), welches von bestimmten Stechmücken, sog. Gnitzen, übertragen wird.

Auch in diesem Jahr wurden bereits 1.409 Blauzungenausbrüche in ganz Deutschland amtlich bestätigt. Dies zeigt, dass ein erneutes Aufflammen der Infektion sehr hoch ist, da auch mit steigenden Temperaturen die Aktivität der Stechmücken zunimmt.

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfiehlt daher weiterhin dringend, empfängliche Tiere gegen BTV-3 zu impfen. Es wird appelliert, dass ungeimpfte Tiere zweimal geimpft werden sollten. Sowohl die Grundimmunisierung als auch die Wiederholungsimpfungen bereits im Jahr 2024 geimpfter Tiere, sollten bis Mai abgeschlossen sein.

Dies bietet derzeit den einzigen effektiven Schutz gegen die klinischen Symptome, Tierverluste und vor der weiteren Virusausbreitung. In Deutschland werden ausschließlich Inaktivat-Impfstoffe eingesetzt.

Die Tierseuchenkasse unterstützt die Impfung (Grundimmunisierung, als auch die Wiederholungsimpfung) mit einem Zuschuss je Impfung gemäß Beihilfeerlass. Der Zuschuss wird direkt an die Tierhalter ausgezahlt. Der entsprechende Antrag kann direkt bei der Tierseuchenkasse Brandenburg als Download heruntergeladen werden. Sie können diesen auch beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft (03535 - 462682 oder veterinaeramt@lkee.de) abfordern.

Für den Menschen ist die Blauzungenkrankheit nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft unter 03535 - 462681 oder per E-Mail an veterinaeramt@lkee.de bzw. an Ihre Bestandstierärztin bzw. Ihren Bestandstierarzt.

Bienenhalter aufgepasst - Weiterführung des Monitorings zur Amerikanischen Faulbrut im Land Brandenburg 2025

Im Jahr 2024 wurde bereits ein durch das Land Brandenburg angebotenes und finanziertes Faulbrut-Monitoring im Landkreis Elbe-Elster durchgeführt. Im Verlauf dessen wurden im gesamten Bundesland 5.318 Proben auf den Erreger der Amerikanischen Faulbrut untersucht. Dabei ist unter 62 Bienenbeständen mindestens ein positiver Erregernachweis festgestellt worden. Um weiterhin möglichst frühzeitig die Ausbruchsherde der Amerikanischen Faulbrut aufspüren und eliminieren zu können, wird die Fortsetzung des Monitorings in den Bienenbeständen des Landes Brandenburg auch im Jahr 2025 für notwendig erachtet.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine deutschlandweit verbreitete und anzeigepflichtige Tierseuche der Honigbienen. Sie wird durch sporenbildende Bakterien ausgelöst, welche ausschließlich die Brut befallen. Deren Sporen sind extrem widerstandsfähige Dauerformen dieser Bakterien. Der Erreger ist nur über labordiagnostische Untersuchungen sicher in den Bienenbeständen nachweisbar.

Deswegen werden alle Imker (Vereinsmitglieder und nicht in einem Verein organisierte Imker) aufgerufen, am kostenlosen Faulbrut-Monitoring teilzunehmen. Kostenträger für das Faulbrutmonitoring ist das Land Brandenburg. Die Beteiligung am Monitoring ersetzt allerdings nicht die amtliche Probennahme für die Ausstellung einer Tierseuchenfreiheitsbescheinigung nach

§ 5 Bienenseuchenverordnung.

Benötigt werden 50 Gramm Honig (nach der zweiten Schleuderung, etwa Ende Mai – Mitte Juni) oder eine Futterkranzprobe (mindestens 20 Gramm entsprechen ca. zwei Esslöffel) der ersten ein bis zehn Bienenvölker bzw. von allen weiteren zehn Völkern zusätzlich 50 Gramm Honig bzw. 20 Gramm Futterkranz. Diese können im Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft (AVLL) in Herzberg oder nach Absprache in den Außenstellen abgegeben werden. Dort können auch kostenlos Probengefäße abgeholt werden. Wie im Jahr 2024 wird auch dieses Jahr das AVLL Probenbecher an die Imkervereine des Landkreises Elbe-Elster versenden, damit alle interessierten Imker der Vereine am Faulbrutmonitoring teilnehmen können.

Bei Fragen wenden Sie sich an das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft unter 03535-462681 oder per Mail an veterinaeramt@lkee.de.

Weiterhin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Stoffe, die an Lebensmittel liefernden Tieren (und hierzu zählen Bienen) angewendet werden, auch arzneimittelrechtlich zugelassen sein müssen. Über die Anwendung der Arzneimittel sind Aufzeichnungen in Form der tierärztlichen Anwendungs- und Abgabebelege zu führen.

In diesem Zusammenhang weist das Amt darauf hin, dass die Haltung von Bienen beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft anzumelden ist. Dazu sind alle Personen, die Bienen halten, verpflichtet.

Anstieg der West-Nil-Virus Fälle in Deutschland – FLI spricht deutliche Impfempfehlung für Pferdehalterinnen und -halter aus

Am 25.09.2018 wurde der erste Fall einer West-Nil-Virus Infektion (WNV-Infektion) beim Pferd im Landkreis Elbe-Elster durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt. Dieser war zugleich der erste bestätigte Fall im Bundesgebiet. Im Jahr 2024 wurden 177 Fälle (2023 – 14 Fälle) einer WNV-Infektion beim Pferd amtlich durch das FLI nachgewiesen. Besonders betroffen sind die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen mit insg. 86 Fällen im Jahr 2024 (2023 – 11 Fälle). Auch das Land Brandenburg gilt folglich als Haupt-Endemiegebiet, auf welches ca. 1/3 der Fälle (57 Fälle) zurückgehen.

Die WNV-Infektion bei Pferden und Vögeln gilt als anzeigepflichtige Tierseuche, welche über Stechmücken übertragen wird. Dabei handelt es sich um ein Virus, das aus tropischen Gebieten stammt und über Zugvögel nach Europa verbracht wird. Vögel gelten demzufolge als Hauptwirt.

Die Virusübertragung auf Pferde wird durch die steigenden Stechmückenpopulationen aufgrund des anhaltend warmen und feuchten Klimas der letzten Jahre begünstigt. Bei Pferden handelt es sich um eine Einzeltiererkrankung, die oft symptomlos verläuft. Allerdings kann es bei ungeimpften Pferden, welche zuvor keinen Kontakt mit dem Virus hatten, in ca. 8% der Fälle auch zu einem schweren Verlauf mit neurologischen Ausfallerscheinungen kommen. Die betroffenen Pferde zeigen häufig ein schlechtes Allgemeinbefinden, Stolpern, Muskelzittern, Schwäche der Hinterhand und Lähmung, bis hin zum Festliegen der Tiere. Diese Symptome sind auf eine Hirn- oder Hirnhautentzündung zurückzuführen. Selten manifestieren sich fiebrige Allgemeinerkrankungen.

In Deutschland stehen derzeit drei Impfstoffe gegen WNV beim Pferd zur Verfügung. Das FLI möchte Pferdehalterinnen und -halter ausdrücklich auf die Empfehlung der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) hinweisen. Sie rät an, die in den bereits betroffenen Gebieten gehaltenen Tiere einmal jährlich gegen WNV zu impfen und diese somit vor den Folgen einer WNV-Infektion zu schützen.

Die freiwillige Impfung von Pferden gegen das West-Nil Virus wird gemäß dem Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz über die „Gewährung von Beihilfen für Maßnahmen zur Tierseuchenverhütung und -bekämpfung sowie zur Verbesserung der Tiergesundheit“ vom 11.12.2024 durch die Tierseuchenkasse finanziell unterstützt. Bedingung dafür ist die Meldung und Beitragszahlung der Pferdeeigentümer bei der Tierseuchenkasse Brandenburg.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster – 04916 Herzberg, Nordpromenade 4a, Tel.: 03535 46-2682, veterinaeramt.@lkee.de wenden.

Mareike Wohlert
Amtstierärztin