Land Brandenburg, vertreten durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung des Landkreises Elbe-Elster./. Herrn Sven Hinner, geb. am 04.04.1989
über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Brandenburg i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) des Bundes.
Nach § 7 Abs. 1 Unterhaltsvorschussgesetz besteht gegen
Herrn Sven Hinner, zuletzt wohnhaft Dierhagener Straße 8, 13051 Berlin
ein kraft Gesetzes übergegangener Unterhaltsanspruch.
Die Mitteilung über den Anspruchsübergang vom 27.03.2025 kann unter dem Aktenzeichen 40/51-30-13/SL371/315-sei innerhalb der Sprechzeiten im Amt für Jugend, Familie und Bildung, Zimmer 037, Ludwig-Jahn-Straße 2, 04916 Herzberg eingesehen werden.
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Im Auftrag