Land Brandenburg, vertreten durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung des Landkreises Elbe-Elster./. Frank Kubon, geb. am 15.08.1974 in Gehrden
Benachrichtigung
über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Brandenburg i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) des Bundes.
Nach § 7 Abs. 1 Unterhaltsvorschussgesetz besteht gegen
Herrn Frank Kubon, geb. am 15.08.1974 in Gehrden, zul. wohnhaft Berliner Allee 8, 30175 Hannover
ein kraft Gesetzes übergegangener Unterhaltsanspruch.
Die Mitteilung über den Anspruchsübergang kann unter Az: 40/5130-13/BH159 innerhalb der Sprechzeiten im Amt für Jugend, Familie und Bildung, Zimmer 030, Ludwig-Jahn-Str. 2, 04916 Herzberg eingesehen werden.
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Im Auftrag