Basierend auf der Mitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) vom 07.05.2024 wurde der Erlass des MSGIV des Landes Brandenburg über die Anordnung zusätzlicher Maßnahmen vom 14.09.2023 (Gesch-Z: 07-32-2211/2023-005/010) aufgehoben.
Somit wird die Allgemeinverfügung des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster über die Anordnung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz gegen die aviäre Influenza vom 15.12.2023, amtlich bekanntgegeben im Amtsblatt 21/2023 und seit dem 21.12.2023 in Kraft, mit Wirkung zum 31.05.2024 vollständig aufgehoben.
Dieser Schritt erfolgte nach der Einschätzung der im Land Brandenburg beruhigten Seuchenlage. Seit Ende Februar 2024 wurde deutschlandweit kein Ausbruch der aviären Influenza beim Hausgeflügel und im Land Brandenburg seit März 2024 kein Ausbruch bei Wildvögeln nachgewiesen.
Dennoch ist nach wie vor eine erhöhte Wachsamkeit geboten; daher wird ergänzend nochmals daran erinnert, dass
| • | jeder, der Geflügel hält oder halten will, dies dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft gemäß Viehverkehrsverordnung anzuzeigen hat, |
| • | Biosicherheitsmaßnahmen sollten nach wie vor eingehalten werden, |
| • | alle verendet aufgefundenen Wildvögel dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft zu melden (telefonisch 03535-46-2681 oder per E-Mail an veterinaeramt@lkee.de) bzw. zur Untersuchung zu übergeben sind. |
Für Rassegeflügelzuchtvereine bedeutet dies, dass die zusätzlichen Maßnahmen bei der Durchführung von Veranstaltungen damit ebenfalls aufgehoben sind und wünschen für die kommenden Geflügelveranstaltungen viel Erfolg!