Befinden wir uns aktuell in der Blüte des Kulturjahres 2025 im Süden Brandenburgs, so nähern wir uns dem Jahr 2026 mit immer größeren Schritten.
Wie gewohnt haben Vereine, Kommunen, Künstler, Kulturakteure, Initiativen, Kunst- und Kulturstätten sowie die „Macher“ unseres Landkreises, die eine vielfältige, bunte und lebendige Kulturlandschaft in unserer Heimat erst ermöglichen, wieder die Chance eine Kulturförderung für ihre Projekte durch die Sparkassenstiftung „Zukunft Elbe-Elster-Land“ und den Landkreis Elbe-Elster zu beantragen.
Für Veranstaltungen wie Konzerte, Konzertreihen, Puppenspiele, Theater, Ausstellungen oder auch Publikationen, Lesungen oder anderweitige Maßnahmen besteht die Möglichkeit, den Antrag für die regionale Kulturförderung bis zum 30. September 2025 im Kulturamt des Landkreises Elbe-Elster, beim Sachgebiet Kultur und Partnerschaften, einzureichen.
Antragsunterlagen und Informationen zur Förderrichtlinie erhalten Sie vor Ort im Sachgebiet Kultur und Partnerschaften, Anhalter Straße 7, 04916 Herzberg und auf telefonischer Anfrage unter 03535 46-5107 oder per E-Mail unter kulturamt@lkee.de.
Unsere Förderrichtlinie und der entsprechende Antrag sind online abrufbar unter: https://www.kulturreise-ee.de oder
https://www.lkee.de/Service-Verwaltung/Kreisverwaltung/Kulturamt/Kulturförderung
Bitte beachten Sie:
Anträge werden nur bis zum Stichtag 30. September 2025 entgegengenommen. Später eingegangene Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Die Antragsunterlagen können unterschrieben vorab per E-Mail eingesendet werden, sind später jedoch im Original per Post nachzureichen.