Der Landkreis Elbe-Elster hat die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern bis auf Widerruf untersagt. Grund dafür sind die anhaltende Trockenheit, geringe Niederschläge und die daraus resultierenden niedrigen Wasserstände in Flüssen, Bächen und weiteren Oberflächengewässern. Die Allgemeinverfügung trat am 1. Juli in Kraft und gilt für das gesamte Kreisgebiet.
Von der Regelung betroffen ist die erlaubnisfreie Wasserentnahme aus Oberflächengewässern mittels Pumpen oder durch Ableitung. Gleichzeitig werden bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse zur Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern für die Dauer der Allgemeinverfügung vorübergehend widerrufen.
Hintergrund der Maßnahme sind die geringen Niederschläge im Winter 2025/2026 sowie die anhaltende Frühjahrstrockenheit. In Verbindung mit hohen Temperaturen und einer starken Verdunstung haben sich im Landkreis erhebliche Niederschlagsdefizite entwickelt. Diese wirken sich zunehmend auf Fließgewässer und Grundwasser aus.
Besonders kritisch ist die Situation an der Schwarzen Elster. Nach Angaben der „Niedrigwasserampel Brandenburg“ gilt dort seit einigen Tagen die Warnstufe Rot. Auch in zahlreichen Nebengewässern liegen die Abflüsse bereits unter den ökologisch notwendigen Mindestwerten.
Mit der Allgemeinverfügung soll sichergestellt werden, dass die Mindestwasserführung der Gewässer erhalten bleibt und weitere Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt vermieden werden. Der Landkreis weist darauf hin, dass die Untere Wasserbehörde in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen kann, sofern dadurch weder der Wasserhaushalt noch der Naturhaushalt erheblich beeinträchtigt werden oder eine unbillige Härte vorliegt.
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird von der Unteren Wasserbehörde überwacht. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nr. 16 auf der Internetseite des Landkreises Elbe-Elster unter www.lkee.de veröffentlicht. (tiwa)