Titel Logo
Kreisanzeiger für den Landkreis Elbe-Elster
Ausgabe 8/2024
Aus der Kreisverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Neue Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Belehrungen bei der Hausschlachtung von Schweinen

Durch die geänderte Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales. Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 18. Dezember 2023 wurde eine Neuberechnung der Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Landkreis Elbe-Elster notwendig.

Die neuen Gebühren gelten ab 01. September 2024. Beispielsweise sind in der Hausschlachtung folgende Gebühren zu entrichten: Rind 29,75€, Schwein 31,60 € (inklusive Trichinenuntersuchung), Schaf/Ziege 18,45 €. Diese Gebühren verstehen sich inklusive der Fahrtkosten, diese werden also nicht mehr separat erhoben.

Die Gebühr für die Trichinenuntersuchung beträgt dann 11,00 €, wird jedoch bei Wildschweinen, welche im Landkreis Elbe-Elster erlegt sind, wegen der Bekämpfung der ASP weiterhin ausgesetzt.

Da in unserem Landkreis beim Hausschlachten von der Ausnahmemöglichkeit Gebrauch gemacht wird, Hausschweine aus der Stallhaltung mittels sogenannter Kompressionsmethode auf Trichinellen zu untersuchen, müssen wir die Haushalte, die Hausschlachtungen durchführen, dahingehend belehren, dass bei dieser Methode ein Restrisiko besteht, da trotz der Untersuchung Trichinenlarven im Muskelgewebe vorkommen können.

Produkte aus Hausschlachtungen dürfen nur (!) im eigenen Haushalt Verwendung finden. Der Rohverzehr von Hackfleisch oder die Herstellung von Rohwurst bzw. Rohschinken vom Schwein wird untersagt. Diese Untersagung kann zurückgenommen werden, wenn eine Nachuntersuchung mittels Verdauungsmethode erfolgt und ein negatives Ergebnis erbringt.

Diese Belehrung wird den schlachtenden Haushalten vom Fleischbeschauer vorgelegt und ist durch Unterschrift zu bestätigen.

Mareike Wohlert
Amtstierärztin