Landrat Marcel Schmidt und Erster Beigeordneter Roland Neumann sind sich einig, dass der Landkreis Elbe-Elster vor großen Herausforderungen steht. „Neben der schwierigen Situation mit den Kommunalfinanzen, dem Kreishaushalt und dem aufzustellenden Haushaltssicherungskonzept stellt die Sicherung der stationären Gesundheitsversorgung jetzt und in der Zukunft aktuell die größte Aufgabe dar“, so Landrat Marcel Schmidt.
Roland Neumann hat den Vorsitz des Aufsichtsrates der Elbe-Elster Klinikum GmbH niedergelegt. Beide stellen klar, dass die Entscheidung nicht im Zusammenhang mit der vom Landrat als Gesellschaftervertreter veranlassten Statusanalyse und der vorgenommenen Abberufung des Geschäftsführers steht.
„Als Erster Beigeordneter respektiere ich die Entscheidung des Landrates. In meiner Rolle als Aufsichtsratsvorsitzender habe ich jedoch eine andere Rechtsauffassung zur Frage der Beteiligung des Gremiums. In meiner ehrenamtlichen Rolle als Aufsichtsratsvorsitzender sehe ich einen Rollenkonflikt zu meiner hauptamtlichen Rolle als Erster Beigeordneter und Stellvertreter des Landrates. Aus diesem Rollenkonflikt heraus habe ich mich entschieden, den Vorsitz des Aufsichtsrates niederzulegen“, erklärt Roland Neumann.
Landrat Marcel Schmidt bestätigt: „Wir haben dazu gesprochen, mir ist das bekannt und unterschiedliche Auffassungen gehören zur Lebenswirklichkeit, mit der wir beide professionell umgehen.“
Die großen Herausforderungen bei den Kommunalfinanzen und dem Kreishaushalt sowie die notwendige Haushaltssicherung erfordern nach Einschätzung der Landkreisspitze eine stärkere Fokussierung. Als Erster Beigeordneter und Kämmerer kann sich Roland Neumann nun stärker auf die finanziellen Herausforderungen der kommenden Jahre konzentrieren.
„Ich respektiere seine Entscheidung und danke Roland Neumann für seine bisherige Tätigkeit als Vorsitzender des Aufsichtsrates“, so Marcel Schmidt.
Die Landkreisspitze wird sich zudem darüber verständigen, wie den Herausforderungen bei der Sicherung der stationären Gesundheitsversorgung strukturell in der Kreisverwaltung begegnet werden kann. Der Landrat nimmt damit seine besondere Verantwortung für den Landkreis Elbe-Elster wahr. (tiwa)