Beschluss VII/2022/076
Feststellung der kommunalen Entbehrlichkeit des Flurstücks 1064 der Flur 1 der Gemarkung Elsterwerda, gelegen August-Bebel-Straße
Die kommunale Entbehrlichkeit des nachstehenden Flurstücks wird hiermit festgestellt: Gemarkung Elsterwerda, Flur 1, Flurstück 1064, Fläche 1523 qm, Lage: August-Bebel-Straße;
Die in Rede stehende Fläche ist den Anlagen – Anlage 1 Übersichtskarte; Anlage 2 – Liegenschaftskarte – zu entnehmen.
Mitglieder gesamt: — 8
Anwesend: — 6
Ja-Stimmen: — 6
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Abweichender Beschluss: — 0
Beschluss VII/2022/080
Vergabe von Bauleistungen – Baumaßnahme Einbau eines Aufzuges im Rathaus Los 4 Brandschutztüren
Der Hauptausschuss der Stadt Elsterwerda beschließt auf der Grundlage des geprüften Submissionsergebnisses, die Bauleistung – Los 4 Einbau von Brandschutztüren – mit einem Wertumfang von 29.314,46 Euro an die Fa. Moderne Bauelemente Tischlerei Müller GmbH zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: — 8
Anwesend: — 6
Ja-Stimmen: — 6
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Abweichender Beschluss: 0
Beschluss VII/2022/083
Vergabe zur Lieferung eines Personentransporters (VAN-Klasse) für die Freiwillige Feuerwehr Elsterwerda-Mitte
Der Hauptausschuss beschließt auf Grundlage der Submissionsunterlagen, den Zuschlag zur Lieferung von einem Personentransporter (VAN-Klasse) für die Freiwillige Feuerwehr Elsterwerda-Mitte zu einem Bruttopreis in Höhe von 33.900 Euro an die Firma Lehmann Automobile GmbH, An den Kanitzen 1, 04910 Elsterwerda, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: — 8
Anwesend: — 6
Ja-Stimmen: — 6
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Abweichender Beschluss: — 0
Beschluss VII/2022/081
Verkauf eines Flurstücks in der Flur 1 der Gemarkung Elsterwerda
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: — 8
Anwesend: — 6
Ja-Stimmen: — 6
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Abweichender Beschluss: — 0
Anja Heinrich
Bürgermeisterin
Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss VII/2022/057
3.Änderungssatzung der Winterdienstgebührensatzung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt die in der Anlage 1 beigefügte 3. Änderungssatzung der Winterdienstgebührensatzung. Die in der Anlage 2 beigefügte Winterdienstgebührenkalkulation ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die 3. Änderungssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: — 19
Anwesend: — 13
Ja-Stimmen: — 13
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Abweichender Beschluss: — 0
Beschluss VII/2022/079
Bebauungsplan Nr. 40 „Wohnbebauung am Kiesgrubenweg“ der Stadt Elsterwerdas – Aufstellungsbeschluss –
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt:
| 1. | Für das Gebiet der Flur 2, Teil aus Flurstück 94 und 683 in der Gemarkung Elsterwerda gemäß anliegendem Kartenausschnitt (Anlage 1) wird ein Bebauungsplan „Wohnbebauung am Kiesgrubenweg“ aufgestellt. Folgende allgemeinen Planziele werden angestrebt: Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes. |
| 2. | Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich) ohne formale Umweltprüfung durchgeführt. Nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. |
| 3. | Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, ortsüblich bekanntzugeben. |
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: — 19
Anwesend: — 13
Ja-Stimmen: — 13
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Abweichender Beschluss: — 0
Beschluss VII/2022/082
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Elsterwerda über das Offenhalten von Verkaufseinrichtungen aus Anlass besonderer Ereignisse im Jahr 2023
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt auf Grundlage des § 5 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) vom 27. November 2006 (GVBl. I/06, Nr. 15, S. 158) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. April 2017 (GVBl. I/17, Nr. 8 und der §§ 24 und 37 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (GVBl.I/96, Nr. 21, S. 266, zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juni 2022 (GVBl. I/22, Nr. 13) und der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl.I/22, Nr. 18, S. 6) die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Elsterwerda über das Offenhalten von Verkaufseinrichtungen aus Anlass besonderer Ereignisse im Jahr 2023.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: — 19
Anwesend: — 13
Ja-Stimmen: — 12
Nein-Stimmen: — 1
Enthaltungen: — 0
Abweichender Beschluss: — 0
Beschluss VII/2022/084
Übergangsvertrag – Erlebnis- und Miniaturenpark Elsterwerda
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beauftragt die Bürgermeisterin, Frau Anja Heinrich,
| 1. | zum Abschluss des in der Anlage beigefügten Vertrages (Übergangsvertrag) zur Betreibung des Erlebnis- und Miniaturenparks Elsterwerda zwischen der Stadt Elsterwerda und Herrn Andreas Kung für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.03.2023 und |
| 2. | zur Vorbereitung eines langfristigen Betreibervertrages (10 Jahre) zwischen der Stadt Elsterwerda und der Erlebnis- und Miniaturenpark GmbH i.G. ab 01.04.2023 (Beschlussfassung SVV in 02/2023). |
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: — 19
Anwesend: — 13
Ja-Stimmen: — 12
Nein-Stimmen: — 1
Enthaltungen: — 0
Abweichender Beschluss: — 0
(Diese Bekanntmachung ist auf der Homepage der Stadt Elsterwerda, www.Elsterwerda.de, Aktuelle Meldungen, ebenfalls veröffentlicht.)