Aufgrund des Ergebnisses der vom Bundeskanzler gestellten Vertrauensfrage findet am 23.02.2025 die vorgezogene Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt.
Um eine zeitgerechte Durchführung der Wahl sicherzustellen werden Fristen durch eine entsprechende Verordnung des Bundesministeriums des Innern abgekürzt.
Davon ausgehend möchten wir auf Folgendes hinweisen:
Aus gegebener Veranlassung werden erstmals anstatt der sonst üblichen Wahlbenachrichtigungskarten, Wahlbenachrichtigungen in Form eines Briefes versendet. Dieser Brief wird per Post zu Ihnen nach Hause versendet.
Die Benachrichtigung beinhaltet auch das Antragsformular für die Briefwahl.
Die Wahlbenachrichtigungskarten der vergangenen Wahlen haben ihre Gültigkeit verloren.
Verkürzte Fristen wirken sich auch auf die Abläufe der Briefwahl aus, für die ein erheblich kürzerer Zeitraum zur Umsetzung zur Verfügung stehen wird.
Wahlberechtigte, die von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen wollen, werden gebeten, möglichst zeitnah nach Zugang der Wahlbenachrichtigungsbriefe den Antrag zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass zwischen der Beantragung und Zusendung der Briefwahlunterlagen mehrere Tage oder sogar Wochen liegen können. Der Grund dafür liegt insbesondere darin, dass die erforderlichen Stimmzettel noch nicht geliefert wurden.
Da in der Verwaltung in dieser Zeit alle verfügbaren Kräfte mit der Zusammenstellung der Briefwahlunterlagen und Vorbereitung des Wahltages gebunden sein werden, bitten wir darum nur in den dringendsten Fällen vor Ort die Briefwahl durchzuführen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.