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Amtsblatt für die Stadt Elsterwerda
Ausgabe 11/2023
Nichtamtlicher Teil
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Anmeldung der Schulanfänger für die Stadt Elsterwerda zum Schuljahr 2023 & 2024

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Landes Brandenburg erfolgt die Anmeldung der Schulanfänger, die bis zum 30. September 2024 das 6. Lebensjahr vollendet haben in den Grundschulen zu folgenden Terminen:

1. Verlässliche Halbtagsgrundschule „Friedrich–Starke“ Elsterwerda–Biehla, Mittelstraße 18

Montag, 15.01.2024 von 08.00 – 14.00 Uhr

Dienstag, 16.01.2024 von 08.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch, 17.01.2024 von 08.00 - 14.00 Uhr im Sekretariat der Grundschule

oder

2. Elsterschulzentrum Primarstufe und Sekundarstufe I Elsterwerda, Schulweg 7

Montag, 15.01.2024 von 08.00 – 14.00 Uhr

Dienstag, 16.01.2024 von 08.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch, 17.01.2024 von 08.00 – 14.00 Uhr im Sekretariat der Schule

Das einzuschulende Kind ist zum Anmeldetermin persönlich an der Schule vorzustellen. Bitte die Geburtsurkunde des Kindes und wenn vorhanden, den Negativbescheid (alleiniges Sorgerecht) des Jugendamtes nicht vergessen. Gleichermaßen bitten wir die Teilnahmebescheinigung am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung bzw. den Befreiungsnachweis von dem Verfahren vorzulegen. Das ist der Fall, wenn das Kind an einem sprachtherapeutischen Verfahren teilnimmt und somit ein Nachweis durch einen Logopäden vorgelegt werden kann bzw. ein Kind außerhalb des Landes Brandenburg eine Kita besucht hat.

Wir weisen darauf hin, dass im Nachgang des Anmeldeverfahrens, Ausgleichskonferenzen möglich sind. Das ist der Fall, wenn die Aufnahmekapazität einer Grundschule überschritten wird. Dann entscheidet entsprechend § 2 Abs. 4 der Satzung zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Elsterwerda vom 29.09.2005, veröffentlicht in der „Lausitzer Rundschau für die Stadt Elsterwerda“ Ausgabe 10/2005, die Nähe der Wohnung zur Schule.

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