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Amtsblatt für die Stadt Elsterwerda
Ausgabe 11/2025
Nichtamtlicher Teil
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Informationen der Finanzverwaltung

1. Wichtiger Hinweis zu Überweisungen an die Stadt Elsterwerda

Seit dem 09.10.2025 gilt für Überweisungen an die Stadt Elsterwerda Folgendes:

Bevor eine Überweisung ausgeführt werden kann, prüft die Bank jetzt automatisch, ob der Empfängername einer Überweisung und die eingegebene IBAN des Empfängers übereinstimmen.

Bitte geben Sie deshalb bei jeder Überweisung an die Stadt Elsterwerda als Empfängernamen genau an:

Stadt Elsterwerda

Weichen die eingegebenen Daten ab, erscheint eine Sicherheitsmeldung Ihrer Bank. Die Überweisung kann zwar trotzdem ausgeführt werden, wird aber als auffällig gekennzeichnet.

Mit der neuen EU-Verordnung 2024/886 („Verification of Payee“) soll die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöht und Betrugsversuche besser verhindert werden.

2. Steuerfälligkeit

Bitte beachten Sie die kommende gesetzlich festgelegte Steuerfälligkeit zum 15.11.2025.

Nur durch eine fristgerechte Zahlung können Sie zusätzliche Nebenforderungen vermeiden.

Gern können Sie uns auch ein SEPA-Mandat erteilen. Dieses finden Sie auf unserer Homepage unter Rathaus/Antragsformulare. Oder Sie kommen einfach zu den Sprechzeiten bei uns vorbei – wir helfen Ihnen gern.

Rica Reinel-Langner
Annika Bormann
Kämmerin
Kassenleiterin