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Amtsblatt für die Stadt Elsterwerda
Ausgabe 11/2025
Nichtamtlicher Teil
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Schiedsstelle Elsterwerda - Stellvertreter gesucht

Die Stadt Elsterwerda unterhält eine Schiedsstelle, die die Aufgabe hat, zwischen Beteiligten bestehende Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Die Schiedsstelle ist der zu wählenden Schiedsperson und seinem Stellvertreter zu besetzen.

Durch das Brandenburgische Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG) vom 16.12.2022 ist festgeschrieben, dass in bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten vor Erhebung einer Klage bei dem Amtsgericht eine Verhandlung vor einer Schiedsstelle stattgefunden haben muss. Erst wenn die Verhandlung vor der Schiedsstelle erfolglos war, ist die Klage zulässig.

Hierbei handelt es sich um Nachbarschaftsstreitigkeiten, wie zum Beispiel

  • überhängender Zweige und Wurzeln gem. § 910 BGB,
  • Obstfall in Nachbars Garten gem. § 911 BGB,
  • Gewächse und Bäume, die zu dicht an die Grundstücksgrenze gesetzt wurden gem. § 923 BGB
  • sowie Ansprüche, die nach dem brandenburgischen Nachbarrecht geregelt werden,

In Strafsachen wird die Schiedsstelle als Vergleichsbehörde wegen nachfolgender Straftaten

  • Beleidigung
  • Hausfriedensbruch
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Bedrohung
  • leichte Körperverletzung und
  • Sachbeschädigung

tätig.

Darüber hinaus nehmen die Schiedsstellen eine wichtige Funktion im Täter-Opfer-Ausgleich wahr. Mit der Erhebung einer Privatklage vor dem Amtsgericht - Strafrichter - (z. B. bei einer Beleidigung) muss eine Bescheinigung über die erfolglose Sühneverhandlung beigefügt werden.

Seit der Verabschiedung unserer langjährigen Schiedspersonen, Frau Jutta Wegener und Jeanette Dietrich führt Herr Daniel Baum die Schiedsstelle der Stadt Elsterwerda allein. Die breitgefächerte Zuständigkeit der Schiedsstelle erfordert jedoch eine gesicherte personelle Aufstellung. Im Falle seiner Verhinderung durch Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen steht derzeit kein Stellvertreter zur Verfügung. Das führt zwangsläufig zur Verzögerung und erschwert die Klageerhebung beim Amtsgericht.

Daher wirbt die Stadt Elsterwerda erneut um die Bewerbung als Schiedsperson bei der Wahl. Die Schiedsperson soll im Bereich der Stadt Elsterwerda bekannt und wohnhaft sein, Integrität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie soll über einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Tätigkeit hinreichenden Bildungsrad und über die erforderliche Zeit verfügen. Sie soll das 25.Lebenjahr erreicht haben.

Die Schiedspersonen unterstehen der Fach – und Dienstaufsicht des Direktors des Amtsgerichts, übertragen an Richterin am Amtsgericht Gehre.

Eine Bewerbung für das Amt als Schiedsperson kann formlos bei der Stadt Elsterwerda im Fachbereich 1 abgegeben werden.