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Amtsblatt für die Stadt Elsterwerda
Ausgabe 11/2025
Nichtamtlicher Teil
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Statistik der Bautätigkeit im Hochbau im Land Brandenburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.

Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.

Melden Sie deshalb bitte als Eigentümerin/Eigentümer

den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m³ umbauten Raum,

den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)

die Nutzungsänderung von Wohnraum

per Post an Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin oder als E-Mail an Bautaetigkeit@statistik-bbb.de.

Unter dem Link https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet kann der Erhebungsbogen abgerufen und ausgedruckt werden.

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.