Die in der Stadt Elsterwerda vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen werden hiermit gebeten, bis zum 02.01.2024 wahlberechtigte Personen der Stadt Elsterwerda als Beisitzerinnen/Beisitzer des Wahlausschlusses für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda am 9. Juni 2024 vorzuschlagen.
Der Wahlausschluss besteht aus der Wahlleiterin als Vorsitzende, der Stellvertreterin und fünf Beisitzern/Beisitzerinnen (§ 16 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG)).
Nach § 92 Abs. 4 BbgKWahlG darf niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.
Wahlbewerber/innen, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen keine ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Wahlausschlusses ausüben.
Die Beisitzerinnen/Beisitzer scheiden mit ihrer schriftlichen Zustimmung zur Aufnahme in einem Wahlvorschlag oder mit ihrer Benennung auf einem Wahlvorschlag als Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson aus ihrem Amt aus.
| Die Übernahme einer wahlehrenamtlichen Tätigkeit dürfen nach § 92 Abs. 5 BbgKWahlG insbesondere ablehnen: | |
| 1. | die Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, des Landtages, der Bundesregierung und der Landesregierung, |
| 2. | die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit dem Vollzug der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt sind, |
| 3. | wahlberechtigte Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, |
| 4. | wahlberechtigte Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert, |
| 5. | wahlberechtigte Personen, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden Gründen oder wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, das Amt ordnungsgemäß zu führen, |
| 6. | wahlberechtigte Personen, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnorts aufhalten. |
Vorschläge können schriftlich, gern auch per E-Mail an wahlen@elsterwerda.de eingereicht werden.
Elsterwerda, den 22.11.2023