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Amtsblatt für die Stadt Elsterwerda
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Ausschreibung für die Wahl der Schiedspersonen

Die Stadt Elsterwerda hat nach fünf Jahren wieder die Schiedsstelle zu besetzen. Die Schiedsstelle der Stadt Elsterwerda besteht aus einer Schiedsperson und einem/einer Stellvertreter/in. Die Schiedspersonen werden für die Dauer von 5 Jahren von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda gewählt und im Anschluss vom Direktor des Amtsgerichts berufen und verpflichtet.

Sie können sich bei der Stadt Elsterwerda für diese ehrenamtliche Tätigkeit bewerben, wenn Sie die Anforderungen an eine Schiedsperson erfüllen.

Anforderungen:

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der Wohnsitz muss in der Gemeinde sein

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Sie müssen über 25 Jahre alt sein

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Sie sollten das Stadtgebiet kennen

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Sie sollten vorurteilsfrei, sachlich und besonnen reagieren können

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Sie sollten zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Amtes über einen ausreichenden Bildungsstand und die erforderliche Zeit verfügen

In welchen Bereichen ist die Schiedsperson tätig?

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Nachbarschaftsrecht

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vermögensrechtliche Streitigkeiten

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Verletzung der persönlichen Ehre

Sie haben Interesse? - dann bewerben Sie sich!!

Weitere Informationen erhalten Sie über www.schiedsamt.de, jederzeit aber auch gern telefonisch unter 03533 65 153 bei Herrn Heise oder unter 03533 65 154 bei Frau Kauder, oder persönlich im Rathaus der Stadt Elsterwerda.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich bis zum 02.01.2025 an:

Stadt Elsterwerda

Fachbereich 1

Kennwort Schiedsstelle

Hauptstraße 12

04910 Elsterwerda