Beschluss VII/2023/010
Feststellung der kommunalen Entbehrlichkeit des Flurstücks 24/2 der Flur 7 der Gemarkung Elsterwerda, gelegen Haidaer Straße
Die kommunale Entbehrlichkeit des nachstehenden Flurstücks wird hiermit festgestellt: Gemarkung Elsterwerda, Flur 7, Flurstück 24/2, Fläche 467 qm, Lage: Haidaer Straße;
Die in Rede stehende Fläche ist den Anlagen - Anlage 1 Übersichtskarte; Anlage 2 - Liegenschaftskarte - zu entnehmen.
| Mitglieder gesamt: | 8 |
| Anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 2 |
| Abweichender Beschluss: | 0 |
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| Beschluss VII/2023/011 | |
| Verkauf eines Flurstücks in der Flur 7 der Gemarkung Elsterwerda | |
| Mitglieder gesamt: | 8 |
| Anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
| Abweichender Beschluss: | 0 |
Der nachfolgend aufgeführte Beschluss, der in der Hauptausschusssitzung am 23.02.2023 gefasst wurde, wird hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss VII/2023/017
Vergabe von Bauleistungen - Los 1 Zimmerer- und Dachklempnerarbeiten Ersatzneubau Turmhaube Glockenturm Kraupa
Der Hauptausschuss der Stadt Elsterwerda beschließt auf der Grundlage der geprüften Submissionsunterlagen, die Bauleistungen Los 1 Zimmerer- und Dachklempnerarbeiten für den Ersatzneubau der Turmhaube Glockenturm Kraupa mit einem Wertumfang von 56.108,80 Euro an die Fa. Zimmerei Thielke GmbH Co.KG aus Luckau zu vergeben.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Mitglieder gesamt: | 8 |
| Anwesend: | 8 |
| Ja-Stimmen: | 8 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Abweichender Beschluss: | 0 |
Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2023 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss VII/2023/013
Nutzungsvertrag zur Verpachtung von städtischen Flurstücken im Rahmen eines Repowerings von Windkraftanlagen
Die Bürgermeisterin der Stadt Elsterwerda wird zum Abschluss des als Anlage beigefügten Nutzungsvertrages über die Verpachtung von städtischen Flurstücken an die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG ermächtigt.
| Mitglieder gesamt: | 19 |
| Anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 2 |
| Abweichender Beschluss: | 0 |
Beschluss VII/2023/015
Absichtserklärung zur Teileinziehung der Gemeindestraße „Fußgängerunterführung“ in Elsterwerda
Die SVV Elsterwerda beschließt nach § 8 Brandenburgischem Straßengesetz (BbgStrG) in der derzeit gültigen Fassung nachfolgende Absichtserklärung:
Die Stadt Elsterwerda beabsichtigt als Straßenbaulastträger nach § 8 Abs. 2 Brandenburgischem Straßengesetzt (BbgStrG) die Widmung der Gemeindestraße Fußgängerunterführung“ zwischen der Gemeindestraße „An der Unterführung“ (12062124-01201) und der Gemeindestraße „Straße an der Eisenbahn“ (12062124-01355) auf einer Teilfläche des Flurstücks 1060 in der Flur 1 der Gemarkung Elsterwerda entsprechend der beigefügten Übersichtskarte durch Teileinziehung auf die Benutzungsart Gehweg zu beschränken.
Die Absicht zur Teileinziehung der Gemeindestraße „Fußgängerunterführung“ ist gemäß § 8 Abs. 3 Brandenburgischem Straßengesetz (BbgStrG) öffentlich bekannt zu machen.
Die Straßenbaubehörde der Stadt Elsterwerda wird beauftragt, das Verfahren der zur Teileinziehung gem. § 8 Abs. 3 BbgStrG durchzuführen.
| Mitglieder gesamt: | 19 |
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Abweichender Beschluss: | 0 |
Beschluss VII/2023/016
Absichtserklärung zur Teileinziehung der Sonstigen öffentlichen Straße „Radweg EE 9“ in Elsterwerda
Die SVV Elsterwerda beschließt nach § 8 Brandenburgischem Straßengesetz (BbgStrG) in der derzeit gültigen Fassung nachfolgende Absichtserklärung:
Die Stadt Elsterwerda beabsichtigt als Straßenbaulastträger nach § 8 Abs. 2 Brandenburgischem Straßengesetz (BbgStrG) die Widmung der Sonstigen öffentlichen Straße „Radweg EE 9“ (12062124-01512) im Bereich der Eisenbahnüberführung Floßkanal bei Bahn-km 50,093 auf einer Länge von ca. 50 m entsprechend der beigefügten Übersichtskarte durch Teileinziehung auf die Benutzungsart Gehweg zu beschränken.
Die Absicht zur Teileinziehung der Sonstigen öffentlichen Straße „Radweg EE 9“ ist gemäß § 8 Abs. 3 Brandenburgischem Straßengesetz (BbgStrG) öffentlich bekannt zu machen.
Die Straßenbaubehörde der Stadt Elsterwerda wird beauftragt, das Verfahren der zur Teileinziehung gem. § 8 Abs. 3 BbgStrG durchzuführen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Mitglieder gesamt: | 19 |
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Abweichender Beschluss: | 0 |
Beschluss VII/2023/019
Beschluss über die Veränderung eines Mitgliedes im Hauptausschuss und des Stellvertreters
Die CDU-Fraktion der SVV Elsterwerda schlägt als neues Mitglied im Hauptausschuss den Abgeordneten Herrn Hubert Hanus und als Stellvertreter Herrn Ronny Kreutz vor.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Mitglieder gesamt: | 19 |
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Abweichender Beschluss: | 0 |
Beschluss VII/2023/020
Personelle Veränderung der Besetzung des Ausschusses für Sozialwesen, Familienangelegenheiten, Bildung, Kultur, Sport und Jugendfragen
Die Stadtverordnetenversammlung beruft Frau Heike Herrchen als sachkundige Einwohnerin für die CDU-Fraktion in den Ausschuss für Sozialwesen, Familienangelegenheiten, Bildung, Kultur, Sport und Jugendfragen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Mitglieder gesamt: | 19 |
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Abweichender Beschluss: | 0 |
(Diese Bekanntmachung ist auf der Homepage der Stadt Elsterwerda, www.Elsterwerda.de, Aktuelle Meldungen, ebenfalls veröffentlicht.)