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Amtsblatt für die Stadt Elsterwerda
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Das Eisenbahn Bundesamt informiert

Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes.

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am Montag, den 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen.

In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis Montag, den 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Neben der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger haben Sie als Vertreter Ihrer Kommune die Möglichkeit unter dem Link: https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/kommunalbeteiligung eine einzelne Beteiligung repräsentativ für die Verwaltung Ihrer Kommune abzugeben. Bitte nutzen Sie hierzu das folgende Zugangspasswort für Ihre Kommune: XffCbXpTV6mgBBP

Bitte beachten Sie, dass das Passwort ausschließlich von den Mitarbeitenden der Verwaltung genutzt werden darf und nicht für die Weiterleitung an Bürgerinnen und Bürger bestimmt ist. Eine Beteiligung ist ab den 13. März bis zum 24. April 2023 möglich.

Bitte lassen Sie den Fragebogen nur von einer Vertreterin oder Vertreter Ihrer Kommune einmalig ausfüllen. Mehrfach eingesandte Beteiligungen können nicht berücksichtigt werden.

Nähere Information zur Beteiligung als kommunale Vertretung sowie zu den Ansprechpersonen finden Sie auf folgender Informationsseite: https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/kommunen

Des Weiteren bitten wir Sie, die Information, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes begonnen hat, in Ihrer Kommune auch gerne an Ihre Bürgerinnen und Bürger weiterzuleiten. Hierfür stehen Ihnen zur Veröffentlichung und Verbreitung erstellte Informationsmedien unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich