Titel Logo
Amtsblatt für die Stadt Elsterwerda
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Elsterwerda

Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Hauptausschusssitzung am 15.05.2023 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss VII/2023/044

Vergabe von Bauleistungen – Errichtung einer barrierefreien Sanitäranlage für den Pumptrack am Sportareal „Holzhof“ Los 1 Roh- und Ausbauarbeiten

Der Hauptausschuss der Stadt Elsterwerda beschließt auf der Grundlage des geprüften Submissionsergebnisses, die Bauleistung – Errichtung einer barrierefreien Sanitäranlage für den Pumptrack am Sportareal „Holzhof“ Los 1 Roh- und Ausbauarbeiten – mit einem Wertumfang in Höhe von 23.254,07 € an die Fa. MBH Merzdorf GmbH zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:

8

Anwesend:

8

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

Abweichender Beschluss:

0

Beschluss VII/2023/043

Vergabe von Honorarleistungen für den Umbau der Körnerstraße

Der Hauptausschuss der Stadt Elsterwerda beschließt auf der Grundlage der Angebotsauswertung die Honorarleistungen LP 1 – 9 für die Umgestaltung der Körnerstraße mit einem Wertumfang in Höhe von 33.423,64 € an das Planungsbüro Steinbacher Consult GmbH zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:

8

Anwesend:

8

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2

Abweichender Beschluss:

0

Anja Heinrich
Bürgermeisterin

Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Stadtverordnetenversammlung am 15.054.2023 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss VII/2023/038

5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „Industrie- und Gewerbegebiet Elsterwerda-Ost“, Bereich GE 1, An den Kanitzen 8-12 der Stadt Elsterwerda

- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt:

1.

Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Industrie- und Gewerbegebiet Elsterwerda-Ost“, Bereich GE 1 der Stadt Elsterwerda, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung April 2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

2.

Diese Entwurfsunterlagen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die durch die Planung berührten Behörden, TÖB und Nachbargemeinden sind nach §§ 2 und 4 Abs. 2 BauGB von der Auslegung in Kenntnis zu setzen und zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf aufzufordern.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:

19

Anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Abweichender Beschluss:

0

Beschluss VII/2023/039

7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Elsterwerda – Aufstellungsbeschluss –

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt:

1.

Die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Elsterwerda. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wird für die im Übersichtsplan umrandete Fläche folgende Änderung vorgenommen: öffentliche Grünfläche in gewerbliche Baufläche.

2.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:

19

Anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Abweichender Beschluss:

0

Beschluss VII/2023/040

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 34 „Wohnhaus Roßstraße“ der Stadt Elsterwerda – Entwurfs- und Auslegungsbeschluss –

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt:

1.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 34 „Wohnhaus Roßstraße“ der Stadt Elsterwerda, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung April 2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

2.

Diese Entwurfsunterlagen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die durch die Planung berührten Behörden, TÖB und Nachbargemeinden sind nach §§ 2 und 4 Abs. 2 BauGB von der Auslegung in Kenntnis zu setzen und zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf aufzufordern.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:

19

Anwesend:

12

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

Abweichender Beschluss:

0

Anja Heinrich
Bürgermeisterin

(Diese Bekanntmachung ist auf der Homepage der Stadt Elsterwerda, www.Elsterwerda.de, Aktuelle Meldungen, ebenfalls veröffentlicht.)