| Der Landrat des Landkreises Elbe-Elster als allgemeine untere Landesbehörde hat mit Schreiben vom 05.05.2025 folgende Entscheidung getroffen: | |
| 1. | Die Neuwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Elsterwerda findet am 28. September 2025 statt. |
| 2. | Bei einer etwa notwendig werdenden Stichwahl wird der Wahltag auf den 12. Oktober 2025 festgesetzt. |
| 3. | Die Wahl sowie die Stichwahl sind in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchzuführen. |
Mit der Festsetzung folgte der Landrat dem Vorschlag der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda.
Bewerbungen um das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
In der am 20.05.2025 in der Lausitzer Rundschau veröffentlichten Wahlbekanntmachung ist neben dem Wahltag auch die Aufforderung an alle Interessenten für das in Rede stehende Wahlamt zur Einreichung der erforderlichen Wahlvorschläge ergangen.
Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am 24. Juli 2025 12.00 Uhr bei der Wahlleiterin eingereicht werden.
In der oben genannten Bekanntmachung wird ebenfalls über das Wahlvorschlagsrecht, den Inhalt der Wahlvorschläge, Voraussetzungen für die Benennung als Bewerber und die Notwendigkeit des Erfordernisses von Unterstützungsunterschriften informieren. Die Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Elsterwerda www.elsterwerda.de zu finden oder bei der Wahlleiterin direkt einzusehen.
Die für die Einreichung eines Wahlvorschlages erforderlichen Vordrucke finden Sie unter folgendem Link:
https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/aufstellung-von-wahlvorschlaegen/#.
Alternativ können die Vordrucke auch bei der Wahlleiterin angefordert werden. Es wird empfohlen, den verlinkten Formularserver zu nutzen.
Widerspruchsrecht zur Datenweitergabe
Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittsperre zu widersprechen. Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich beim Einwohnermeldeamt eine entsprechende Sperre einrichten lassen.
Wahlhelfer gesucht
Wie bei jeder Wahl werden auch für diese Wahl wieder Wahlhelfer zur Mitarbeit in den einzelnen Wahlvorständen gesucht. Wer ein solches Ehrenamt übernehmen möchte, wird um eine entsprechende Rückmeldung gebeten. Ihre Daten werden gern von Frau Voigt (03533 65251) oder von Frau Wolf (03533 65120) entgegengenommen.