Am 1. Januar 2025 trat in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien in Kraft. Diese Regelung basiert auf der EU-Abfallrahmenrichtlinie sowie dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und stellt einen bedeutenden Schritt zur Förderung der Wiederverwendung und des Recyclings von Textilien dar. Ziel dieser Initiative ist es, Textilien nicht länger über den Hausmüll zu entsorgen, sondern sie einer ökologisch sinnvollen Nutzung zuzuführen.
Hierfür stehen im gesamten Stadtgebiet Altkleidercontainer zur Verfügung, in die gebrauchsfähige, saubere und trockene Textilien sowie paarweise zusammengebundene Schuhe eingeworfen werden können. Diese Alttextilien haben das Potenzial, wiederverwendet oder hochwertig recycelt zu werden. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass Altkleidercontainer keine Ablagerungsorte sind, an denen alle Alttextilien entsorgt werden können. Sollten in Zukunft weiterhin soviel unverwertbare Textilien in den Altkleidercontainern landen, müssen wir davon ausgehen, dass sich weitere Sammelfirmen aus dem Geschäft zurückziehen. Wie einigen sicherlich schon aufgefallen sein wird, sind seit dem 20.05.2025 einige Altkleidercontainer aus dem Stadtbild verschwunden, der erste und einer der größten Anbieter hier im Stadtgebiet hat sich aus der Branche zurückgezogen, da der hohe Anteil an unverwertbaren Alttextilien dazu führte, dass auch die eigentlich verwertbaren Alttextilien nicht mehr verwertet werden konnten und dadurch die Entsorgungskosten für den Anbieter zu hoch wurden und es zu einer Unwirtschaftlichkeit des Unternehmens führte.
Daher bitten wir zu beachten, dass beschädigte, stark verschmutzte oder unbrauchbare Textilien oder Schuhe von der Wiederverwertung ausgeschlossen sind und weiterhin in die Restmülltonne gehören. Dazu informierte der Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster (AEV) in der Vergangenheit. Hierzu der Verbandsvorsteher, Dr. Bernd Dutschmann: „Entgegen einiger Berichte in den Medien ist die Entsorgung von unbrauchbarer Kleidung und Schuhen weiterhin über die Restmülltonne erlaubt. Es wird bei uns kein Bußgeld erhoben.“
Zusätzlich zu den Altkleidercontainern können auf den AEV-Wertstoffhöfen in Bad Liebenwerda, Herzberg oder Finsterwalde gebrauchs- und tragfähige Alttextilien sowie Schuhe abgegeben werden. „Wir nehmen Kleidungsstücke, Schuhe (bitte paarweise gebündelt) und Heimtextilien wie Gardinen oder Handtücher an, sofern sie noch tragbar sind bzw. sich in einem guten Zustand befinden“, informiert der AEV-Chef weiter. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Umwelt zu schützen und die Ressourcen nachhaltig zu nutzen. Gemeinsam können wir dazu beitragen, die Menge an Textilabfällen zu reduzieren und die Wiederverwendung von Materialien zu fördern.