Beschluss VII/2023/055
Vergabe zur Lieferung eines Fahrzeuges mit 3 Seitenkippung für den Bauhof
Mitglieder gesamt: — 8
Anwesend: — 8
Ja-Stimmen: — 8
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Abweichender Beschluss: — 0
Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2023 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss VII/2023/054
Radverkehrskonzept der Stadt Elsterwerda
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung billigt den, als Anlage 1 beigefügten, Abwägungsvorschlag des Planungsbüro SVU zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellung des Radverkehrskonzeptes. |
| 2. | Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das als Anlage 2 beigefügte Radverkehrskonzept. |
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: — 19
Anwesend: — 14
Ja-Stimmen: — 13
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 1
Abweichender Beschluss: — 0
Beschluss VII/2023/046
Haushaltssatzung Doppelhaushalt 2023/2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt gem. § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. Teil I, 21. Dezember 2007, Nummer 19, Seite 286), in der jeweils gültigen Fassung, die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 nebst ihren Anlagen und Bestandteilen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: — 19
Anwesend: — 13
Ja-Stimmen: — 10
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 3
Abweichender Beschluss: — 0
Beschluss VII/2023/048
Klimaschutzkonzept und-management – Förderbeantragung
Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt die Bürgermeisterin zur Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Kommunalrichtlinie für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes sowie für ein Klimaschutzmanagement.
Mitglieder gesamt: — 19
Anwesend: — 14
Ja-Stimmen: — 11
Nein-Stimmen: — 3
Enthaltungen: — 0
Abweichender Beschluss: — 0
Beschluss VII/2023/051
Feststellung der kommunalen Entbehrlichkeit der Flurstücke 695, 696, 697, 698, 699, 700 der Flur 7, der Gemarkung Elsterwerda
Die kommunale Entbehrlichkeit der nachstehenden Flurstücke wird hiermit festgestellt:
Gemarkung: Elsterwerda Flur: 7
Flurstück 695 (1.200 m²)
Flurstück 696 (1.000 m²)
Flurstück 697 (1.000 m²)
Flurstück 698 (1.000 m²)
Flurstück 699 (1.042 m²)
Flurstück 700 (197 m²)
Lage: Haidaer Straße
Die in Rede stehenden Flächen sind in den Anlagen – Anlage 1 Übersichtskarte; Anlage 2 Liegenschaftskarte – zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: — 19
Anwesend: — 14
Ja-Stimmen: — 14
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Abweichender Beschluss: — 0
Beschluss VII/2023/052
Teileinziehung der Sonstigen öffentlichen Straße „Radweg EE 9“ in Elsterwerda
| 1. | Die SVV Elsterwerda stellt fest, dass keine Einwände im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung der Absichtserklärung zur Teileinziehung vorgebracht wurden. |
| 2. | Die SVV Elsterwerda beschließt nach § 8 Brandenburgischem Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 veröffentlicht im GVBl. I/09 [Nr. 15], S. 358, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 veröffentlicht im GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3 die Teileinziehung der Sonstigen öffentlichen Straße „Radweg EE 9“, geführt im Straßenverzeichnis der Stadt Elsterwerda unter der Straßennummer 12062124-01512, im Bereich der Eisenbahnüberführung Floßkanal bei Bahn-km 50,093 auf einer Länge von ca. 50 m auf die Benutzungsart Gehweg zu beschränken. |
| 3. | Eine entsprechende Übersichtskarte ist als Anlage beigefügt. |
| 4. | Die Straßenbaubehörde der Stadt Elsterwerda wird beauftragt, das Verfahren zur Teileinziehung gem. § 8 Abs. 1 BbgStrG zu verfügen. |
Mitglieder gesamt: — 19
Anwesend: — 14
Ja-Stimmen: — 14
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Abweichender Beschluss: — 0
Beschluss VII/2023/053
Teileinziehung der Gemeindestraße „Fußgängerunterführung“ in Elsterwerda
| 1. | Die SVV Elsterwerda stellt fest, dass keine Einwände im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung der Absichtserklärung zur Teileinziehung vorgebracht wurden. |
| 2. | Die SVV Elsterwerda beschließt nach § 8 Brandenburgischem Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 veröffentlicht im GVBl. I/09 [Nr. 15], S. 358, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 veröffentlicht im GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3 die Teileinziehung der Gemeindestraße „Fußgängerunterführung“, geführt unter der Straßennummer 12062124-01326 im Straßenverzeichnis der Stadt Elsterwerda, entsprechend der als Anlage beigefügten Übersichtskarte |
|
| Die Widmung der Gemeindestraße wird auf die Benutzung durch Fußgänger beschränkt. |
| 3. | Die Straßenbaubehörde der Stadt Elsterwerda wird beauftragt, das Verfahren zur Teileinziehung gem. § 8 Abs. 1 BbgStrG zu verfügen. |
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: — 19
Anwesend: — 14
Ja-Stimmen: — 13
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 1
Abweichender Beschluss: — 0
Beschluss VII/2023/056
Kenntnisnahme des Prüfberichtes zur unvermuteten Kassenprüfung 2023
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda nimmt gem. § 103 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg den in der Anlage beigefügten Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Elbe-Elster zur unvermuteten Kassenprüfung bei der Stadt Elsterwerda für das Haushaltsjahr 2023 nach § 102 Absatz 1 Ziffer 2 und 3 i.V.m. § 101 Absatz 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKverf) zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: — 19
Anwesend: — 14
Beschluss VII/2023/061
Personelle Veränderung der Besetzung des Ausschusses für Sozialwesen, Familienangelegenheiten, Bildung, Kultur, Sport und Jugendfragen
Die Stadtverordnetenversammlung beruft Herrn Herbert Hiller als sachkundigen Einwohner für die Fraktion DIE LINKE in den Ausschuss für Sozialwesen, Familienangelegenheiten, Bildung, Kultur, Sport und Jugendfragen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: — 19
Anwesend: — 14
Ja-Stimmen: — 14
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Abweichender Beschluss: — 0
Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Hauptausschusssitzung am 29.06.2023 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss VII/2023/058
Vergabe von Bauleistungen – Anbau Bewegungsraum Kita Lindenhäuschen, Los 1 Baumeisterarbeiten
Der Hauptausschuss der Stadt Elsterwerda beschließt, auf der Grundlage des geprüften Submissionsergebnisses die Bauleistung Anbau Bewegungsraum Kita Lindenhäuschen, Los 1 Baumeisterarbeiten, mit einem Wertumfang in Höhe von 99.213,86 Euro an die Fa. HTS GmbH Boblitz/Spreewald zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: — 8
Anwesend: — 7
Ja-Stimmen: — 7
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Abweichender Beschluss: — 0
Beschluss VII/2023/059
Vergabe von Bauleistungen, Anbau Bewegungsraum Kita Lindenhäuschen, Los 3 Tischlerarbeiten
Der Hauptausschuss der Stadt Elsterwerda beschließt, auf der Grundlage des geprüften Submissionsergebnisses die Bauleistung – Anbau Bewegungsraum Kita Lindenhäuschen, Los 3 Tischlerarbeiten – mit einem Wertumfang in Höhe von 16.373,20 Euro an die Fa. MB Tischlerei Müller GmbH zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: — 8
Anwesend: — 7
Ja-Stimmen: — 7
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Abweichender Beschluss: — 0
Beschluss VII/2023/060
Vergabe von Bauleistungen – Anbau Bewegungsraum Kita Lindenhäuschen, Los 4 Malerarbeiten
Der Hauptausschuss der Stadt Elsterwerda beschließt auf der Grundlage des geprüften Submissionsergebnisses, die Bauleistung – Anbau Bewegungsraum Kita Lindenhäuschen, Los 4 Malerarbeiten, mit einem Wertumfang in Höhe von 16.344,33 Euro an die Fa. malernoch zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: — 8
Anwesend: — 7
Ja-Stimmen: — 7
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Abweichender Beschluss: — 0
(Diese Bekanntmachung ist auf der Homepage der Stadt Elsterwerda, www.Elsterwerda.de, Aktuelle Meldungen, ebenfalls veröffentlicht.)