jedes Jahr im Frühjahr und Frühsommer wächst und sprießt vermehrt so manch ungewolltes Grün auf den Gehwegen und entlang des Fahrbahnrandes. Ebenfalls wachsen die liebevoll gesetzten Sträucher und Hecken entlang der Grundstücksgrenzen und erschweren an so mancher Stelle das Vorbeikommen auf dem Gehweg. Auch bei den Bäumen treiben die jungen Triebe besonders gut und hängen von oben her über Wege und Straßen. Daher benötigen diese auch eine besondere Pflege.
Grundsätzlich ist die Pflicht der Straßenreinigung durch das Brandenburgische Straßengesetz den Kommunen übertragen.
Die Kommunen können aber mit ihren wenigen Mitarbeitern in den Bauhöfen nicht in der gesamten Stadt auf allen Straßen und Wegen für die ausnahmslose Ordnung und Sauberkeit sorgen. Daher wurde die Aufgabe der Straßenreinigung mittels der Straßenreinigungssatzung auch in der Stadt Elsterwerda auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen, wodurch Grundstückseigentümer für den Winterdienst und die Säuberung der angrenzenden Gehwege und Fahrbahnränder verantwortlich werden. Auch die wiederholte Reinigung der Straßen durch die Kehrmaschine entbindet die Grundstückseigentümer nicht von dieser Pflicht.
Was muss gereinigt werden?
Gereinigt werden muss der Gehweg und der Fahrbahnrand in einer Breite von 0,50 m entlang der Grundstücksgrenze, ebenfalls müssen Hecken, Bäume und Sträucher bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
Das Brandenburgische Straßengesetz bestimmt, dass auch der Luftraum über Gehwegen zu den öffentlichen Straßen gehört und dieser von Bewuchs möglichst frei zu halten ist. In welchem Umfang dies zu erfolgen hat, wird durch das Lichtraumprofil bestimmt.
Was das Lichtraumprofil umfasst, ist in der beigefügten Skizze ersichtlich. Wir danken für Ihr Verständnis.