Darf man Feuerwerk auch außerhalb von Silvester zünden?
In letzter Zeit wird immer wieder festgestellt, das Feuerwerk, ohne entsprechender Erlaubnis und bei einer Waldbrandgefahrenstufe 4 und sogar 5 gezündet werden.
In Anbetracht der extrem hohen Brandgefahr soll alles unterlassen werden, was zu einem Brand führen könnte. Der kleinste Funke kann einen Brand auslösen.
Zu Silvester ist es bekanntlich eine Tradition, das neue Jahr mit Feuerwerk zu begrüßen. Doch es gibt gesetzliche Vorschriften, die den Gebrauch von Feuerwerk, Pyrotechnik, Feuerwerkskörper und Feuerwerksraketen zum Teil einschränken, was zur Sicherheit der Bevölkerung und Umwelt beitragen soll.
Nach § 23 1. SprengV. dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, also Silvesterfeuerwerkskörper in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember nicht angezündet werden. Davon ausgenommen sind ausgebildete Feuerwerker mit entsprechender Erlaubnis.
Jeglicher Verstoß der Sprengstoffverordnung gegen das Zündverbot von Feuerwerk zwischen dem 02.01. und dem 30.12. eines jeden Jahres stellt laut Bußgeldkatalog eine Ordnungswidrigkeit dar.
Ohne entsprechende Erlaubnis ist das Feuerwerk illegal und das Vergehen wird laut Bußgeldtabelle/Bußgeldrechner mit einem Bußgeld bestraft.
Rechtliche Grundlage für die Umsetzung vor Ort ist das bundesweite Sprengstoffgesetz.
Seitens des Ordnungsamtes werden zurzeit keine Ausnahmen gem. § 12 Abs. 2 Landesimmissionsschutzgesetzes wegen der hohen Waldbrandgefahr genehmigt.
Wir bitten um Beachtung.