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Kommunal-Nachrichten der Gemeinde Fraureuth
Ausgabe 2/2026
Allgemeine Informationen
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Jeder Stecker zählt!

Deutschland sammelt E-Schrott. Machen Sie mit!

Rund um den jährlich am 18. März stattfindenden Global Recycling Day finden die ersten beiden diesjährigen Aktionswochen "Jeder Stecker zählt" der stiftung elektro-altgeräte register statt. Machen auch Sie mit, indem Sie Ihre ausgedienten Elektro(nik)-Altgeräte fachgerecht entsorgen. Informationen zu den vom 9. bis 22. März 2026 stattfindenden Aktionswochen, der Rückgabe und dem Recycling von Geräten finden Sie unter e-schrott-entsorgen.org oder auf Social Media unter #jedersteckerzählt. Auch der Landkreis Zwickau beteiligt sich wieder an dieser Aktion und verteilt in den beiden März-Wochen bei der Abgabe von Elektrogeräten an seinen Annahmestellen das Hörspiel „Fuchs und Schaf“. Zur Verfügung gestellt wird dieses von der stiftung elektro-altgeräte register. Die Ausgabe ist möglich, solange der Vorrat reicht.

Was ist E-Schrott?

Als Faustregel gilt: Alles was Kabel beziehungsweise Stecker hat oder mit Strom beziehungsweise Sonnenenergie aufgeladen werden muss, gehört zu den Elektro(nik)-Altgeräten. Diese sind mit dem nebenstehenden Symbol, der "durchgestrichenen Abfalltonne", gekennzeichnet.

Dazu gehören nicht nur

  • Entertainmentgeräte wie TVs, Smartphones, Tablets und Laptops,
  • Küchengeräte wie Kühlschränke, Herde, Kochfelder und Toaster,
  • Haushaltsgeräte wie Staubsauger und Lampen,
  • Kabel, Ladegeräte und Kopfhörer,

sondern auch

  • SIM-Karten,
  • Speicherkarten und
  • Chipkarten wie Bezahl- und Krankenkassenkarten.

Reparieren statt wegwerfen!

Viele Geräte werden entsorgt, obwohl sie noch funktionsfähig oder reparierbar sind. Dabei schont die Wieder- und Weiterverwendung natürliche Ressourcen und die Umwelt.

Bitte geben Sie funktionsfähige Geräte daher weiter. Defekte Geräte können Sie selbst reparieren oder reparieren lassen. Die aktuell bekannten, im Landkreis Zwickau ansässigen Reparaturangebote finden Sie unter https://www.landkreis-zwickau.de/reparaturangebote.

Mit dem für 2026 verlängerten Reparaturbonus fördert der Freistaat Sachsen Reparaturen von Elekto(nik)-Altgeräten aus Mitteln des Klimafonds Sachsen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sab.sachsen.de/reparaturbonus.

Warum getrennt entsorgen?

Elektrogeräte enthalten nicht nur wertvolle Metalle wie Gold, Kupfer und seltene Erden, sondern auch giftige Stoffe wie Quecksilber oder Blei. Zudem sind in einigen Batterien beziehungsweise Akkus fest verbaut, die leicht brennbar oder explosiv sind.

Deshalb sind ausgediente Elektrogeräte unbedingt getrennt zu sammeln und abzugeben. Sie dürfen keinesfalls in Abfalltonnen entsorgt werden.

So ist sichergestellt, dass sie keine Brände in Entsorgungsfahrzeugen oder -anlagen auslösen können. Zudem werden Schadstoffe sicher entsorgt, sodass sie keine Gefahr für Umwelt oder Menschen darstellen. Wertvolle Ressourcen können hochwertig recycelt werden und bleiben der Kreislaufwirtschaft erhalten. Und nicht zuletzt spart das Recycling im Vergleich zum Abbau neuer Rohstoffe zusätzlich Energie ein.

Wie richtig entsorgen?

Defekte Elektrogeräte werden kostenfrei:

  • im vertreibenden Handel wie Elektrofachgeschäften oder Baumärkten ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern sowie in Supermärkten und Drogerien ab einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern und
  • an den Annahmestellen des Landkreises Zwickau (siehe www.landkreis-zwickau.de/annahmestellen)

angenommen. Die Rücknahmestellen sind mit dem nebenstehenden Logo gekennzeichnet.

Sie können vom Landkreis Zwickau auch gegen Gebühr (siehe www.landkreis-zwickau.de/abfallgebuehren) abgeholt und zu einer Annahmestelle transportiert werden. Das beantragen Sie bitte in unserem Abfall ONLINE-Service unter www.landkreis-zwickau.de/abfall-online.

Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Hinweise:

  • Sammeln Sie Elektrogeräte getrennt von anderen Abfällen und werfen Sie diese in keine Abfalltonne.
  • NEU: Bildschirme, Lampen und Kleingeräte sind ab sofort dem Personal an der Annahmestelle persönlich zu übergeben. Dieses sortiert die Geräte in die richtigen Sammelbehälter ein und entnimmt Batterien und Akkus, wenn möglich.
  • Die Rücknahmepflicht im Handel beschränkt sich für große Geräte (mindestens eine Kantenlänge über 25 Zentimeter) auf den Neukauf eines ähnlichen Geräts und bei kleinen Geräten (alle Kantenlängen maximal 25 Zentimeter) auf drei Geräte je Geräteart ohne Neukaufverpflichtung.

Was ist mit Gerätebatterien und -akkus?

Viele Elektrogeräte wie Smartphones, Tablets, Fernbedienungen, Waagen und elektrische Zahnbürsten enthalten Batterien oder Akkus. Bitte entfernen Sie diese vor der Entsorgung der Geräte, wenn das möglich ist, ohne diese kaputt zu machen. Bei Smartphones ist das in der Regel der Fall, bei elektrischen Zahnbürsten meist nicht.

Bitte geben Sie die entnommenen Batterien und Akkus getrennt von den Geräten ab.