Ihr werdet es nicht glauben, ich bin wieder hier, in meinem alten Revier - Euer Stichl-Fred.
Es ist nur für eine kurze Zeit, aber die möchte ich nutzen, um einige unserer Mitbürger wieder auf den richtigen Weg zu führen. Die letzten Jahre habt Ihr nichts von mir gehört; manche sagen es ist gut so, andere wollen wieder etwas von mir lesen.
Ich habe ja nun viel mehr Zeit wie früher, doch leider ist es oft nicht die Zeit der Ruhe, sondern auch die Zeit der intensiven Nutzung der Gartentechnik und anderen Geräten, die viele für unverzichtbar in Ihrem Leben halten. Dies geschieht nicht nur in meinem persönlichen Umfeld, sondern auch in unserem gesamten Gemeindegebiet.
Nun ist ja bekannt, dass die Deutschen und insbesondere auch die Fraureuther ihre Gärten lieben und dementsprechend pflegen. Das dabei manchen das Zeitgefühl abhandengekommen ist, mag einerseits am Arbeitseifer, andererseits auch an der mangelnden Sachkenntnis der Rechtslage liegen.
So werden die Ruhezeiten - festgelegt in der Polizeiverordnung der Gemeinde Fraureuth vom 30. September 2020 - öfters nicht beachtet.
Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind die Ruhe anderer unzumutbar zu stören, dürfen werktags von Montag bis Freitag nur in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Samstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 19.00 durchgeführt werden.
Selbstverständlich sollte auch bei dem Betreiben von Rundfunkgeräten, Lautsprechern und Musikinstrumenten daran gedacht werden, dass mancher Nachtbar einen anderen Musikgeschmack haben könnte.
Oft sind auch die Uhrzeiten dieser „Fremdbeschallung“ allein schon als Ordnungswidrigkeiten zu betrachten.
Die Gemeindeverwaltung Fraureuth mit dem neu besetzten Ordnungsamt wird zuständigerweise die Einhaltung der Polizeiverordnung verstärkt kontrollieren und gegebenenfalls mit einem Bußgeld ahnden.
Wenn dann wieder zu den richtigen Zeiten Ruhe einkehrt, dann werde auch ich wieder zur Ruhe kommen……. oder ich werde mich wieder melden müssen.
Euer Stichl-Fred