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Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 1/2024
AMTLICHER TEIL
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In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.01.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst

583/24-GR

Beschlussfassung zur Fortführung der Vereinbarung der Kommunen in der LEADER-Region Leipziger Muldenland zur Finanzierung des Lokale Aktionsgruppe Leipziger Muldenland e.V. und des LEADER Regionalmanagements

586/24-GR

Entlastung der Betriebsleitung für das Jahr 2019 des Eigenbetriebes „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“

587/24-GR

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes der Gemeinde Lossatal „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“ für das Wirtschaftsjahr 2024

588/24-GR

Verkauf einer unvermessenen Teilfläche des Flurstückes 263/58 sowie einer Teilfläche des Flurstückes 266 Gemarkung Hohburg

589/24-GR

Annahme von Spenden

Beschluss-Nr. 584/24-GR

vom 10.01.2024 des Gemeinderates Lossatal

- öffentlich – TOP 6

Beschluss - Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 für den Eigenbetrieb der Gemeinde Lossatal „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“

Begründung:

Grundlage bildet der Jahresabschluss zum 31.12.2018, der mit Beschluss Nr. 496/23-GR des Gemeinderates Lossatal am 24.04.2023 festgestellt wurde.

Unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wurde der hier vorliegende Gesamtabschluss zum 31.12.2019 aufgestellt. Die Wirtschaftsprüfer bestätigen die Ordnungsmäßigkeit der Anwendung der dementsprechenden Gesetze.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt,

gemäß §§ 31-34 SächsEigBVO die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 für den „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“ mit nachstehenden Ergebnissen. Die Feststellung erfolgt nach Durchführung der Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer Bernhard Decker vom 08.11.2023 und der örtlichen Prüfung gemäß § 105 SächsGemO durch den Wirtschaftsprüfer René Biermann vom 08.12.2023.

1.

Bilanzsumme

26.958.324,61 €

1.1

davon entfallen auf die Aktivseite

- auf das Anlagevermögen

25.664.749,89 €

- auf das Umlaufvermögen

1.292.504,35 €

- auf den Rechnungsabgrenzungsposten

1.070,37 €

1.2.

davon entfallen auf die Passivseite

- auf das Eigenkapital

11.994.703,61 €

- auf den Sonderposten Investitionszuschüsse

8.841.253,77 €

- auf die Rückstellungen

185.468,18 €

- auf die Verbindlichkeiten

5.932.842,52 €

- auf den Rechnungsabgrenzungsposten

4.056,53 €

1.3.

Jahresfehlbetrag

157.746,39 €

1.3.1.

Summe der Erträge

2.747.982,24 €

1.3.2.

Summe der Aufwendungen

2.905.728,63 €

Der Bericht über die Abschlussprüfung und über die örtliche Prüfung nach § 105 SächsGemO für das Wirtschaftsjahr 2019 liegen den Gemeinderäten vor.Der Abschlussprüfer hat dem Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“ einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Anlage 1 „Wiedergabe des Bestätigungsvermerks“ – bestehend aus 5 Seiten,die Anlage 2 „Jahresabschlussbericht und Lagebericht 2019“ des überörtlichen Prüfers – bestehend aus 93 Seiten unddie Anlage 3 „Bericht über die örtliche Prüfung nach § 105 SächsGemO für das Wirtschaftsjahr 2019“ – bestehend aus 11 Seiten – sind untrennbare Bestandteile dieses Beschlusses.

Weigelt
Bürgermeister

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Nach dem Ergebnis meiner Prüfung habe ich dem Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wirtschaftsbetrieb Lossatal, Lossatal OT Hohburg, zum 31. Dezember 2019 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

An den Eigenbetrieb Wirtschaftsbetrieb Lossatal, Lossatal OT Hohburg:

Prüfungsurteile

Ich habe den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wirtschaftsbetrieb Lossatal, Lossatal OT Hohburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht des Eigenbetriebs Wirtschaftsbetrieb Lossatal, Lossatal OT Hohburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.

beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.

beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.• führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.

Leipzig, den 08.11.2023

gez. Bernhard Decker
Wirtschaftsprüfer

Bekanntmachung

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Lossatal am 10.01.2024 wurde der Jahresabschluss 2019 für den Eigenbetrieb der Gemeinde Lossatal „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“ festgestellt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht werden entsprechend §34 SächsEigBVO nach der ortsüblichen Bekanntgabe im Amtsblatt an sieben Arbeitstagen öffentlich ausgelegt.

Der Jahresabschluss 2019 mit dem dazugehörigen Lagebericht wird in der Zeit

vom Dienstag 30.01.2024 bis Mittwoch 07.02.2024

während der Dienststunden in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“ in 04808 Lossatal, OT Hohburg, Kapsdorfer Straße 36, und der Gemeindeverwaltung Lossatal in 04808 Lossatal, OT Falkenhain, Karl-Marx-Straße 14 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.


Beschluss-Nr. 585/24-GR

vom 10.01.2024 des Gemeinderates Lossatal

- öffentlich - TOP 7

Beschluss - Verwendung des Jahresergebnisses 2019 des Eigenbetriebes „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“

Begründung:

Nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2019 muss über die Verwendung des Ergebnisses beschlossen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt,

gemäß § 34 Abs.1 Nr. 1 SächsEigBVO die Verwendung des Jahresfehlbetrages für das Jahr 2019

-

Einstellung in den Verlustvortrag i.H.v. 157.746,39 €.

Weigelt
Bürgermeister