Das zum Verkauf stehende Flurstück 88 Gemarkung Lüptitz ist bereits mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan überplant und hat eine Größe von 5.110 m². Der Bebauungsplan sieht fünf Bauplätze vor. Ein Verkauf des Flurstückes 88 erfolgt unter der Maßgabe, dass der Erwerber die Fläche innerhalb von drei Jahren ab Kaufvertragsdatum erschließt, die Vorgaben des Bebauungsplanes umsetzt und somit Bauplätze für den Bau von Wohnhäusern schafft. Ein Verkauf der Bauplätze mit Bauträgerbindung ist nicht zulässig. Das Mindestgebot für das Flurstück 88 liegt bei 15,00 €/m² zzgl. aller mit dem Kauf verbundenen Kosten, ebenso der Vermessungskosten und auch der Kosten für die Erschließung (u.a. Straßenflächen, Straßenbeleuchtung, Ver- und Entsorgungsleitungen). Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Lossatal ist Voraussetzung für den Erwerb der Flächen. Nähere Informationen finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen auf unserer Homepage (Link siehe unten).
Bitte reichen Sie Ihr Kaufangebot bis zum Ablauf des 05.12.2023 in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Kaufgebot Flurstück 88 Gemarkung Lüptitz“ bei der Gemeindeverwaltung Lossatal, z.Hd. Frau Jäger, ein. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Jäger unter 034262 488-27 oder anna.jaeger@lossatal.eu zur Verfügung.