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Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 10/2024
AMTLICHER TEIL
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Im Interesse aller Landbesitzer und der Umwelt

Aufnahmen von der Lüptitzer Höhe/Falkenhainer Chaussee August 2024

möchten wir darauf hinweisen, dass das Entleeren von Chemietoiletten in der Natur verboten ist. Es handelt sich hierbei um Umweltverschmutzung und birgt hohe Gesundheitsrisiken. Unabhängig von den Fäkalien, die insbesondere ein hygienisches Problem darstellen, besteht der Inhalt der Chemieklos aus chemischen Substanzen. Diese wirken einerseits sehr stark desinfizierend, andererseits können die Chemikalien den Boden oder das Grundwasser kontaminieren. Deshalb ist es wichtig, dass bei der Entsorgung des Inhalts von Chemietoiletten verantwortungsbewusst vorgegangen wird und nur die dafür vorgesehenen Entsorgungsstellen benutzt werden. Spezielle Entsorgungsstationen befinden sich an vielen Campingplätzen oder Wohnmobilstellplätzen.

Aufgrund der antibakteriellen Wirkung der Sanitärzusätze für die Campingtoiletten dürfen deren Inhalte auch nicht in die Kanalisation geschüttet werden. Kleine und mittlere Kläranlagen sind nicht in der Lage die toxischen Stoffe abzubauen und versagen dann ihren Dienst.

Ordnungswidriges Handeln kann mit hohen Geldbußen geahndet werden.

Bitte denken Sie an unsere Natur!

Zerche
Ordnung / Feuerwehrwesen