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Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 10/2025
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Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Außenbereichssatzung "Wohnen auf dem Flurstück 285/4 und 285a der Gemarkung Großzschepa"

Der Gemeinderat der Gemeinde Lossatal hat in seiner Sitzung am 01.10.2025 den Entwurf zur Außenbereichssatzung "Wohnen auf dem Flurstück 285/4 und 285a der Gemarkung Großzschepa" in der Fassung vom 15.09.2025 beschlossen sowie die Begründung gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Ziel der Aufstellung der Außenbereichssatzung sind die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Neuordnung im o. g. Bereich. Die Außenbereichssatzung schafft durch die planungsrechtlichen, grünordnungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen Baurecht für die Wohnbebauung, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Der Entwurf zur Außenbereichssatzung "Wohnen auf dem Flurstück 285/4 und 285a der Gemarkung Großzschepa" wird in der Zeit

Vom 22.10.2025 bis zum 24.11.2025,

in der Gemeindeverwaltung Lossatal: Rathaus, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain und im Technischen Rathaus, Kapsdorfer Straße 36 in 04808 Lossatal OT Hohburg, während folgenden Zeiten

Montag

09.00 Uhr – 11.30 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch

09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag

09.00 Uhr – 11.30 Uhr

öffentlich und für jedermann zur Einsichtnahme elektronisch ausgelegt. Zusätzlich sind gemäß § 4a BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im Bürgerbeteiligungsportal der Gemeinde Lossatal oder unserer Homepage während desselben Zeitraums unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lossatal/startseite

https://www.lossatal.eu

einsehbar mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an steffi.richter@lossatal.eu übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an die Gemeindeverwaltung Lossatal, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain, zu senden oder während der Sprechzeiten im Rathaus, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Werden Stellungnahmen nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegeben, können diese unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Planunterlagen

Die Planunterlagen des Entwurfes umfassen die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und Kompensationsplanung in der Begründung zum Entwurf,

Wesentliche Ergebnisse sind:

Mit der Umsetzung der Außenbereichssatzung sind kompensationspflichtige Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Diese beziehen sich auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (im Zuge eines Biotopwertverlustes) sowie Boden (im Zuge der Neuversiegelung.)

Der Eingriff in Natur und Landschaft wird innerhalb des Plangebiets vollständig kompensiert.

Falkenhain, den 07.10.2025

Weigelt
Bürgermeister