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Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 10/2026
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Meldepflicht bei Änderungen – Niederschlagswasser

Wir möchten Sie hiermit darauf hinweisen, dass gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Lossatal (Abwassergebührensatzung – AGebS) vom 11.12.2024 i.V.m. der 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Lossatal (Abwassergebührensatzung – AGebS) vom 10.06.2026, eine Anzeigepflicht bei Veränderungen der versiegelten Grundstücksfläche besteht.

Eine Veränderung kann folgendes beinhalten:

•

Änderung an der Größe der versiegelten Fläche

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Die Anlage von neuen Hofflächen, Stellplätzen, Wegen, Überdachung von Terrassen

•

Die Entsiegelung bisher berücksichtigter Flächen sowie

•

Bau oder Veränderung von Zisternen zum Sammeln von Niederschlagswasser

Bitte teilen Sie die Veränderungen schriftlich dem Eigenbetrieb „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“ Kapsdorfer Straße 36, 04808 Lossatal mit, damit die Abwassergebühren detailliert und wahrheitsgetreu berechnet werden können.

Die Änderung kann mitgeteilt werden durch

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Formlose Mitteilung mit den Angaben der Flächenänderung und der Art der Versickerung

•

Persönliche Vorsprache

Wir bitten alle Grundstückseigentümer, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und Änderungen dem Wirtschaftsbetrieb mitzuteilen.

Eckert
Sachbearbeiterin Abwasser