Wir möchten Sie hiermit darauf hinweisen, dass gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Lossatal (Abwassergebührensatzung – AGebS) vom 11.12.2024 i.V.m. der 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Lossatal (Abwassergebührensatzung – AGebS) vom 10.06.2026, eine Anzeigepflicht bei Veränderungen der versiegelten Grundstücksfläche besteht.
| Eine Veränderung kann folgendes beinhalten: | |
| • | Änderung an der Größe der versiegelten Fläche |
| • | Die Anlage von neuen Hofflächen, Stellplätzen, Wegen, Überdachung von Terrassen |
| • | Die Entsiegelung bisher berücksichtigter Flächen sowie |
| • | Bau oder Veränderung von Zisternen zum Sammeln von Niederschlagswasser |
| Bitte teilen Sie die Veränderungen schriftlich dem Eigenbetrieb „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“ Kapsdorfer Straße 36, 04808 Lossatal mit, damit die Abwassergebühren detailliert und wahrheitsgetreu berechnet werden können. | |
| Die Änderung kann mitgeteilt werden durch | |
| • | Formlose Mitteilung mit den Angaben der Flächenänderung und der Art der Versickerung |
| • | Persönliche Vorsprache |
Wir bitten alle Grundstückseigentümer, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und Änderungen dem Wirtschaftsbetrieb mitzuteilen.