Betrifft alle Flurstückseigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte sowie deren Verfügungsberechtigte und Bevollmächtigte für nachfolgend aufgeführte Flurstücke in der
Gemeinde Lossatal, Gemarkung Mark Schönstädt
170/1; 171/1, 174; 175; 176; 177; 178; 179; 180 & 350/2
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) Rico Kluge, mit Amtssitz in der Kirchgasse 3a in 04827 Machern, hat einige Flurstücksgrenzen der o.g. Flurstücke durch eine Katastervermessung nach §16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (rechtsbereinigt mit Stand vom 22. Juni 2019) zu bestimmen.
Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Oben angesprochene natürliche und juristische Personen sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung der Beteiligten zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Bei diesem Termin wird den Beteiligten der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.
Die vermessungsrechtlichen Grundlagen können unter folgendem Link eingesehen werden. http://www.landesvermessung.sachsen.de/vermessungsrechtliche-grundlagen-4026.html. Anlass der Grenzbestimmung ist Grenzverhandlung zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters.
Der Grenztermin findet am
Montag, dem 16.11.2026 um 9 Uhr
vor Ort am Parkplatz der Gaststätte Waldhof (an der B6) statt.
Ich bitte Sie, zum Grenztermin Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Auf Grund einer Grenzverhandlung ist Ihre Anwesenheit oder die des Bevollmächtigten zwingend erforderlich. Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, bitte ich um dringenden Rückruf.
Für eventuelle Rückfragen erreichen Sie uns per Telefon unter 034292 – 4150 oder per E-Mail unter info@vermessung24.eu