Bitte überprüfen Sie Ihre Eichfrist am Gartenzähler.
Die Eichfrist beträgt 6 Jahre. Dies gilt für Wasserzähler, die im gesellschaftlichen Verkehr verwendet werden, d.h. für Zweitzähler (Gartenzähler) die für die Absetzung von Abwassermengen bzw. für die Zusetzung von Abwassermengen von öffentlichem Trink- und Brauchwasser.
Sollte die Eichfrist überschritten werden, können wir diesen bei der Jahresverbrauchsabrechnung nicht mehr berücksichtigen. Wir bitte Sie daher, den Wechsel der Zweitzähler (Gartenzähler) fristgerecht durchzuführen. Sobald der neue geeichte Gartenzähler eingebaut ist, muss dieser durch den Mitarbeiter des Wirtschaftsbetriebes abgenommen werden. Die Kosten der Abnahme trägt der Grundstückseigentümer. Für eine Terminvereinbarung nutzen Sie folgende Telefonnummer: 0160 3784290.