Weihnachten steht vor der Tür und wie jedes Jahr bedeutet das für jede Feuerwehr erhöhte Alarmbereitschaft. Egal ob Weihnachtsbaum oder Weihnachtsgesteck auf unseren Tischen - mit echten Kerzen wird es schnell gefährlich. Aber auch überlastete Steckdosen bergen eine Gefahr - informieren Sie sich vorher bei ihrem Elektriker, was geht und was nicht. Um Ihnen mehr Sicherheit zu Hause zu geben, ist es Pflicht, bis Ende 2023 Rauchmelder zu installieren.
Bauordnung des Landes Sachsen in der Ausgabe Nr. 18 vom 07.06.2022 § 47 WOHNUNGEN
(4) Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, soweit nicht für solche Räume eine automatische Rauchdetektion und angemessene Alarmierung sichergestellt sind. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Zusätzlicher Eigentümer bereits bestehender Nutzungseinheiten mit Räumen nach Satz 1 sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2023 seit 08.06.2022 entsprechend auszustatten.