Am 2. Februar 2025 findet die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Großzschepa statt. Zu wählen sind zwei Ortschaftsräte. Jede Partei und jede Wählervereinigung kann einen Wahlvorschlag einreichen, in dem maximal drei Bewerber benannt werden können.
Parteien und Wählervereinigungen werden hiermit aufgefordert, ihre Wahlvorschläge einzureichen. Die Wahlvorschläge können ab 24. Oktober 2024 und müssen spätestens bis 28. November 2024, 18:00 Uhr, bei der
Gemeinde Lossatal
Vorsitzende Gemeindewahlausschuss
Frau Kristina Großmann
Karl-Marx-Straße 14
04808 Lossatal OT Falkenhain
schriftlich eingereicht werden.
Die Ausgabe der Formulare und die Entgegennahme der Wahlvorschläge erfolgt im Rathaus der Gemeinde Lossatal, Zimmer 5 – Einwohnermeldeamt-, Karl-Marx-Straße 14, 04808 Lossatal OT Falkenhain, während der Sprechzeiten oder nach Vereinbarung(Tel.: 034262 488-17).
| Die Sprechzeiten sind: | |
| Montag: | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, |
| Dienstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| Mittwoch | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, |
| Donnerstags | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und |
| Freitag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, |
am 28. November 2024 bis 18:00 Uhr.
(An den gesetzlichen Feiertagen 31.10.2024, 20.11.2024 und am 01.11.2024 ist das Amt geschlossen)
Festlegungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge sowie über die den Wahlvorschlägen beizufügenden Unterlagen sind in § 16 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Kommunalwahlgesetzes (SächsKomWO) getroffen.
Gemäß § 35 a des Kommunalwahlgesetzes bedarf jeder Wahlvorschlag 10 Unterstützungsunterschriften von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung Wahlberechtigten der Ortschaft, die keine Bewerber des Wahlvorschlags sind. Der Wahlvorschlag einer Partei, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags im Sächsischen Landtag vertreten ist oder seit der letzten Wahl im Gemeinderat der Gemeinde Lossatal oder im Ortschaftsrat Großzschepa vertreten ist, bedarf abweichend von den oben angegebenen Regelungen keiner Unterstützungsunterschriften. Dieses gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die im Gemeinderat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist.
Unterstützungsunterschriften können ab dem ersten Arbeitstag nach Einreichung des jeweiligen Wahlvorschlags im Rathaus der Gemeinde Lossatal, Zimmer 5 – Einwohnermeldeamt-, Karl-Marx-Straße 14, 04808 Lossatal OT Falkenhain, während der üblichen Sprechzeiten
| Montag: | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, |
| Dienstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| Mittwoch | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, |
| Donnerstags | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und |
| Freitag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
bis 28. November 2024, 18:00 Uhr geleistet werden. Die Unterstützungsunterschrift muss vom Wahlberechtigten auf einem Unterschriftsblatt unter Angabe des Tages der Unterzeichnung eigenhändig geleistet werden. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) vom Unterzeichner anzugeben; er hat sich auf Verlangen über seine Person auszuweisen. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustands die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben diese bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses spätestens bis zum 21. November 2024 schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen. Offensichtlich unbegründete Anträge können zurückgewiesen werden.
Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten. Hat ein Wahlberechtigter für dieselbe Wahl für mehrere Wahlvorschläge eine Unterstützungsunterschrift geleistet, sind alle seine Unterschriften ungültig. Eine geleistete Unterstützungsunterschrift kann nicht zurückgenommen werden.
Falkenhain, den 23.10.2024