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Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 11/2025
AMTLICHER TEIL
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Bekanntmachung Flurbereinigung Falkenhain

Teilnehmergemeinschaft

Falkenhain

Der Vorstandsvorsitzende

Flurbereinigung:

Falkenhain

Gemeinde:

Lossatal

Aktenzeichen:

846.168- 290051

Bekanntmachung und Ladung

Die Teilnehmergemeinschaft Falkenhain hat die 1. Änderung zum Flurbereinigungsplan erstellt. Die Obere Flurbereinigungsbehörde hat diese Änderung des Flurbereinigungsplanes genehmigt. Darin sind die Ergebnisse der 1. Änderung des Verfahrensgebietes Falkenhain zusammengefasst.

Ladung

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Falkenhain lädt die Grundeigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die Nebenbeteiligten am Verfahren (§ 10 Nr. 2 Flurbereinigungsgesetz [FlurbG]) einschließlich der Inhaber von Rechten und Lasten an diesen Grundstücken oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zu einem

Anhörungstermin zur Bekanntgabe der 1. Änderung

des Flurbereinigungsplanes gemäß § 59 FlurbG

ein.

Versammlungsort:

Aula der Oberschule im Lossatal

Karl-Haupt-Straße 3

Lossatal, OT Falkenhain

Versammlungsbeginn:

Donnerstag, den 11. Dezember 2025

um 17:00 Uhr

Tagesordnung:

1.

Anhörungstermin zur Bekanntgabe der 1. Änderung des Flurbereinigungsplanes

2.

Information über den weiteren Verfahrensablauf

3.

Allgemeine Aussprache

Auslegung

Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden die Begründung der 1. Änderung zum Flurbereinigungsplan, die Nachweise und Verzeichnisse zur 1. Änderung zum Flurbereinigungsplan und die von der 1. Änderung betroffenen Besitzstände ausgelegt.

Dauer der Auslegung:

vom 04. Dezember 2025 bis einschließlich 29. Dezember 2025

Ort der Auslegung:

Teilnehmergemeinschaft Falkenhain

beim Landratsamt Landkreis Leipzig

Vermessungsamt, SG Ländliche Neuordnung

Zimmer 304

Leipziger Straße 67 in Borna

zu den Dienstzeiten:

montags

08:00 bis 12:00 Uhr und

13:00 bis 16:00 Uhr

dienstags

08:00 bis 12:00 Uhr und

13:00 bis 16:00 Uhr

mittwochs

08:00 bis 12:00 Uhr und

13:00 bis 16:00 Uhr

donnerstags

08:00 bis 12:00 Uhr und

13:00 bis 16:00 Uhr

freitags

08:00 bis 12:00 Uhr

Um einen reibungslosen Ablauf der Einsichtnahme zu gewährleisten, ist es erforderlich, telefonisch oder per E-Mail vorab einen Termin abzustimmen.

Für die Terminvergabe zur Einsichtnahme bei der Teilnehmergemeinschaft stehen Ihnen der Vorstandsvorsitzende, Herr Michael Buchholz, und die stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Frau Nora Junghans, unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

E-Mail:

michael.buchholz@lk-l.de

nora.junghans@lk-l.de

Telefon:

03433 241-1561

03433 241-1538

Eine Auslegung in weiteren Kommunen und Städten erfolgt nicht.

Jedem Teilnehmer der von der 1. Änderung betroffen ist, wird ein Auszug aus dem

Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist, zugestellt.

Für Fragen zum Flurbereinigungsplan stehen wir Ihnen während des Anhörungstermins gern zur Verfügung. Zudem steht ein Vertreter des Vorstandes für Auskünfte zum Flurbereinigungsplan nach telefonischer Terminvereinbarung im Vermessungsamt zur Verfügung.

Im Verfahrensgebiet wurden Vermessungsarbeiten auf der Grundlage des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen durchgeführt. Die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen der Grenzpunkte einschließlich der Gebietsgrenze werden mit dem Flurbereinigungsplan bekannt gegeben.

Die entsprechenden Neuordnungsrisse liegen mit dem Flurbereinigungsplan mit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Auf Wunsch und nach Terminvereinbarung mit der Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden kann die neue Feldeinteilung an Ort und Stelle erläutert werden.

Auf § 134 Abs. 1 FlurbG wird hingewiesen. In diesem heißt es: „Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist; …“

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die 1. Änderung zum Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin (§ 59 FlurbG i.V.m. § 10 AGFlurbG) Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich bei der

Teilnehmergemeinschaft Falkenhain

oder

Landratsamt Landkreis Leipzig

beim Landratsamt Landkreis Leipzig

Stauffenbergstraße 4

Stauffenbergstraße 4

04552 Borna

04552 Borna

oder zur Niederschrift bei der

Teilnehmergemeinschaft Falkenhain

beim Landratsamt Landkreis Leipzig

Vermessungsamt

Leipziger Straße 67

04552 Borna

sowie beim

Landratsamt Landkreis Leipzig

Landratsamt Landkreis Leipzig

Stauffenbergstraße 4

Vermessungsamt

04552 Borna

Sachgebiet Ländliche Neuordnung

Leipziger Straße 67

04552 Borna

oder in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3a Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und

§ 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Möglichkeit zur Übermittlung einer elektronisch signierten Erklärung mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes (gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 2d VwVfG) besteht nicht. Eine Erhebung des Widerspruchs durch eine einfache E-Mail ist nicht möglich, die erforderliche Form des Widerspruchs ist damit nicht gewahrt.“

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen im Rahmen des Verfahrens können im Internet unter folgendem Link abgerufen werden:

www.laendlicher-raum.sachsen.de/datenschutz-in-verfahren-der-landlichen-neuordnung 9248.html

Darüber hinaus sind die Informationen auch beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Vermessungsamt, Sachgebiet Ländliche Neuordnung, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna, Telefon 03433 241-1502, Vermessungsamt@lk-l.de, erhältlich.

Borna, den 01. Oktober 2025

Buchholz